Zahlungen mit Kreditkarte und Smartphone werden sicherer

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Die Europäerinnen und Europäer zahlen immer häufiger bargeldlos mit Kreditkarten, kontaktloser Kartenzahlung, Smartphones oder virtuellen Währungen. Kriminelle richten durch Betrug mit diesen Zahlungsmitteln große Schäden an. Bisher können sie unter anderem die Unterschiede in den Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten ausnutzen. Das Europäische Parlament beschließt daher am Mittwoch, 13. März 2019, neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung mit bargeldlosen Zahlungsmitteln.

„Die neue Richtlinie legt EU-weit einheitliche Definitionen für Straftaten im Zusammenhang mit Betrug und Fälschung von bargeldlosen Zahlungsmitteln fest“, so die SPD-Europaabgeordnete und Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments, Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Die neuen Regeln führen Mindeststrafmaße in den nationalen Rechtssystemen für Straftatbestände ein und verbessern den Opferschutz, die Prävention sowie die grenzüberschreitende Kooperation bei der Verfolgung der Straftaten. Die Bürgerinnen und Bürger Europas werden künftig besser vor Betrug mit bargeldlosen Zahlungsmitteln geschützt.“

„Die derzeit gültigen Regeln stammen aus dem Jahr 2001. Einige Zahlungsmittel, die nun von der Richtlinie erfasst sind, haben damals noch gar nicht existiert. Es war daher höchste Zeit für eine Überarbeitung, um die neuesten technologischen Entwicklungen miteinzubeziehen und neue Zahlungsmittel zu erfassen“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss. Künftig werden in allen nationalen Rechtssystemen die Straftatbestände im Zusammenhang mit Betrug bei bargeldlosen Zahlungsmittelen harmonisiert und mit einer Höchststrafe von mindestens ein bis drei Jahre (je nach Schwere der Straftat) geahndet. Zentral war für das Verhandlungsteam des Parlaments vor allem stärkere Regeln für den Opferschutz durchzusetzen.

„Opfer von Betrug im Internet erleiden häufig nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern müssen auch mit den Konsequenzen leben, dass ihre persönlichen Daten von Kriminellen missbräuchlich genutzt werden und gegebenenfalls im Internet verfügbar sind. Opfer erhalten daher in Zukunft Informationen und Ansprechpartner in Organisationen, die dabei helfen, Folgeschäden zu vermindern. Das Parlament hat sich ferner für sichere nationale Online-Meldesysteme in Betrugsfällen und ein europaweit einheitliches Formular zur Meldung von Betrug starkgemacht. Gegen eine sofortige Einführung für diese sinnvollen Neuerungen gab es Widerstand aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Kommission wird jedoch verpflichtet, die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen zu prüfen und einen Bericht vorzulegen“, erläutert Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.