SPD-Bundestagsfraktion setzt sich beim inklusiven Wahlrecht durch
Am 21. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben heute entschieden, den Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umzusetzen.
Dazu Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:
„Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.
Der Deutsche Bundestag wird daher am kommenden Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschieden, der die sofortige Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht. Der Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.
Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang. Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher leider nicht möglich. Jedoch alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.
Wir hoffen, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben.“