Fortsetzung der Wohnraumoffensive in 2019
Anlässlich der Beratung zum 3. Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und zum Wohngeld- und Mietenbericht hat der Bundestag heute die Fortsetzung der Wohnraumoffensive für 2019 beschlossen.
Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:
„Zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus der Wohnraumoffensive sollen wichtige Vorhaben zeitnah ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Die Wohngeldreform, Mietspiegelreform, Förderungen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus und Wohneigentumsförderungsmaßnahmen sind Teile des benötigen Instrumentenmix, um den Wohnungsneubau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Dazu hat der Deutsche Bundestag heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet.
Mit einer Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 wollen wir das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken – damit mehr Menschen Wohngeld erhalten und Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Reform des Mietspiegels ein. Mit der Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre sollen mögliche Mieterhöhungen wirksam gedämpft werden.
Der genossenschaftliche Wohnungsbau sollte durch zusätzliche Anreize zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen unterstützt werden. Den Erwerb von Wohneigentum wollen wir durch die Verbesserung bei der Wohnungsbauprämie unterstützen.
Mit dem Wohngipfel 2018 hat die Koalition bereits erste wichtige Schritte hin zu einer Wohnraumoffensive vereinbart. Wir setzen auch in 2019 weitere konkrete Maßnahmen um, um preiswerten Wohnraum zu schaffen und die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern. Unser langfristiges Ziel ist, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss.“