Steuerumgehung mittels Share Deals beenden

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Der Missbrauch bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals muss beendet werden. Während Familien bei einem Hauskauf Grunderwerbsteuern zahlen, nutzen Kapitalgesellschaften in immer größerem Umfang Share Deals, um die Besteuerung zu umgehen. Der bisherige Vorschlag der Länder geht nicht weit genug.

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher;
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, stellvertretende finanzpolitische Sprecherin:

„Das heutige Fachgespräch im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat gezeigt, dass Share Deals in erheblichem Umfang eingesetzt werden, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Die Sachverständigen haben aufgezeigt, dass diese Methode nicht nur beim Verkauf großer Immobilienportfolios eingesetzt wird, sondern zunehmend auch bei kleineren Transaktionen. Die Einnahmeverluste für die Länder werden auf bis zu eine Milliarde Euro im Jahr geschätzt.

Wir nehmen nicht hin, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die von den Share Deals verursachten Steuerausfälle tragen müssen. Wir wollen diese Ungerechtigkeit beenden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Deshalb werden wir in der Koalition zügig Maßnahmen erarbeiten, um Steuerumgehungen mittels Share Deals wirksam einzuschränken. Die dadurch gewonnenen Steuereinnahmen können den Ländern Spielräume eröffnen, die Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer zu senken.

Das Fachgespräch hat zudem ergeben, dass die von der Finanzministerkonferenz der Länder vorgelegten Vorschläge  nicht weit genug gehen. Insbesondere die von den Ländern geplante Absenkung der Anteilsgrenze von 95 auf 90 Prozent ist nicht ausreichend, um Share Deals effektiv einzuschränken. Die Sachverständigen hielten innerhalb des derzeitigen verfassungsmäßigen Rahmens auch deutlich weitergehende Maßnahmen für denkbar, etwa eine Absenkung der Anteilsgrenze auf bis zu 75 Prozent. Wir werden die Vorschläge der Experten jetzt eingehend prüfen.

Zu einer guten Wohnungspolitik gehört auch eine nachhaltige Bodenpolitik. Daher darf das Steuerrecht Immobilienverkäufe im großen Stil nicht begünstigen. Boden darf kein Spekulationsobjekt sein. Neben der Einschränkung der Share Deals werden wir im Zuge der laufenden Grundsteuerreform deshalb eine Grundsteuer C einführen. Kommunen müssen brachliegende Baugrundstücke mit höheren Abgaben belegen können, um Spekulation unattraktiver zu machen und Anreize zu setzen, zügig zu bauen und Wohnraum zu schaffen.“