Kostengefälle im Eigenanteil zur stationären Altenpflege zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Beim Eigenanteil zur stationären Altenpflege gehört Nordrhein-Westfalen zu den teuersten Bundesländern und liegt weit oberhalb des bundesweiten Durchschnitts. Dies gilt nicht nur für den einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil. Auch bei den weiteren Kosten, die direkt an die Pflegepersonen oder deren Angehörige weitergegeben werden, wie den sogenannten „Hotelkosten“ für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten, der Ausbildungsumlage und den Kosten für Zusatzleistungen, gibt es sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen den einzelnen Kreisen teils erhebliche Unterschiede.
Laut einer Erhebung von 2017 liegt Nordrhein-Westfalen beispielsweise mit über 700 Euro Eigenanteil im teuren Spitzenfeld der Bundesrepublik, das benachbarte Niedersachsen dagegen gehört mit durchschnittlich nicht einmal halb so hohen Beiträgen zu den Bundesländern mit den preisgünstigsten Bedingungen.
In einer kleinen Anfrage hat sich die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng an die Landesregierung gewandt. Sie wollte von der Landesregierung u.a. wissen, welche Gründe für die Unterschiede bei der Höhe vom Eigenanteil und Investitionskosten vorliegen, wie groß die Differenzen sind und welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um eine angehörigennahe Betreuung in der stationären Altenpflege im nordrhein-westfälischen Grenzgebiet zu gewährleisten. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage liegt nun vor.
Christina Weng stellt dazu fest: „Positiv ist zu beurteilen, dass die Gehälter in der Pflege nach Tarifvertrag in NRW für die Beschäftigten besser sind als im benachbarten Niedersachsen.
Für die geleistete Arbeit am Menschen haben die Beschäftigten Anspruch auf eine adäquate Bezahlung. Wenn diese Einkommensschere zwischen NRW und Niedersachsen dazu führt, dass der Pflegekräftemangel durch Arbeitskräfte aus dem Nachbarbundesland in unserer Region etwas abgeschwächt wird können wir uns aber nur bedingt darüber freuen.
Durch die höheren Umlagen für Investitionskosten und die Ausbildungsumlage werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich stärker belastet als im angrenzenden niedersächsischem Raum.
Letztlich ist es für die Bürger nicht verständlich, warum die Kosten für Pflegeleistungen nach dem Bundessozialgesetz sich an der Landesgrenze zwischen zwei Bundesländer so eklatant unterscheiden.
Diese Ungleichbehandlung in unserer Region muss aufhören. Die Landesregierung hat bisher keine befriedigende Antwort dazu.“