Für den Digitalpakt brauchen wir zügig die Änderung des Grundgesetzes

Die Bundesländer lehnen derzeit eine Änderung des Grundgesetzes ab. Die aber ist nötig, damit der Bund mithelfen kann, Schulen digital auszustatten. Oliver Kaczmarek erläutert, worum es genau geht.

“Wir wollen ein neues Kapitel des kooperativen Bildungsföderalismus aufschlagen, damit Initiativen wie der Digitalpakt oder ein Ganztagsschulprogramm umgesetzt werden können.

Es ist legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen verhandeln wollen, die sich aus der im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes ergeben. Es dürfen jedoch nicht die zusätzlichen Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern als Ganzes in Frage gestellt werden, wie es die schwarz-grünen Ministerpräsidenten immer wieder tun.

Für den Digitalpakt brauchen wir zügig die Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund flächendeckend in die Bildungsinfrastruktur von Ländern und Kommunen investieren kann.”