CDU und FDP wollen ein Zwei-Klassen System bei Straßenausbaubeiträgen
Die Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag haben heute über einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur weiteren Zukunft der Straßenausbaubeiträge debattiert.
Dazu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die schwarz-gelbe Koalition ist durch die aktuelle, von der SPD-Fraktion vorgelegte Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Druck geraten. Leider konnte sie sich bisher nicht dazu durchringen, unserem klaren Vorschlag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu folgen: Die Beiträge müssen abgeschafft werden. Die von Straßenausbau-maßnahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben oftmals existenzielle Sorgen angesichts der hohen Gebührenbescheide.
Stattdessen verabschiedeten die Koalitionsfraktionen heute im Landtag einen unkonkreten und halbherzigen Antrag, der den Bedürfnissen der betroffenen Menschen im Land in keiner Weise gerecht wird. Die in dem Antrag vorgegebene politische Zielsetzung vergrößert sogar noch die bereits bisher bestehende unbefriedigende Situation. CDU und FDP wollen es nämlich zukünftig den Kommunen freistellen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Das wird dazu führen, dass reiche Städte und Gemeinden zukünftig ohne die Erhebung entsprechender Beiträge ihre Anliegerstraßen ausbauen und sanieren. Finanzschwache Städte und Gemeinden werden hingegen entweder nicht bauen oder aber ihre Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit teilweise hohen Beiträgen zur Kasse bitten müssen. Das ist in höchstem Maße ungerecht und führt zur Spaltung unseres Landes.“
Hintergrund:
Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.