Das Pflegepersonalstärkungsgesetz: Mehr Personal, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen

Stefan Schwartze, MdB: „Deutliche Erleichterung für pflegebedürftige Menschen und Angehörige“

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Gesetze haben manchmal etwas sperrige Namen. So ist es auch mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz, das der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat. Dahinter verbirgt sich dafür eine spürbare Verbesserung der Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dieses Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Dazu stellt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze fest: „Wir haben in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als im Koalitionsvertrag vereinbart war. Damit kommt der Pflege endlich der Stellenwert zu, den sie verdient hat – denn wir alle wollen uns im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden“.

Die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege wird sofort verbessert. Künftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Da es hier keine Obergrenze geben wird, kann mit einer deutlichen Personalaufstockung in den Krankenhäusern gerechnet werden. Ebenfalls vollständig refinanziert werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus. „Das war in der Vergangenheit nicht der Fall, was dazu geführt hat, dass Personal eingespart werden musste, wenn höhere Löhne gezahlt werden sollten. Tariferhöhungen auf dem Rücken der Beschäftigten also – für uns als Sozialdemokraten ein unhaltbarer Zustand“, erläutert Schwartze.

Für Krankenhäuser wird der 2016 aufgelegte Fonds zur Verbesserung von Klinikstrukturen für weitere vier Jahre fortgesetzt. Damit stehen jährlich 500 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 50 Mio. Euro stellt der Bund für die Förderung von Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereit. „Auch dieser Punkt ist mir wichtig. Für uns als ländliche Region ist es überlebenswichtig, dass sich die Strukturförderung in der Gesundheit nicht nur auf die Ballungsräume konzentriert“, ergänzt Schwartze.

In der Altenpflege gibt es 640 Mio. Euro für 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen, ohne dass Pflegebedürftige hierfür finanziell zusätzlich belastet werden. Endlich müssen die Krankenkassen auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne anerkennen und bezahlen. „Ein Punkt, der mir besonders am Herzen liegt. In fast allen Industriebereichen werden Tariflöhne bezahlt, nur nicht – von Ausnahmen abgesehen – in der täglichen Pflegearbeit mit Menschen. Das war unsozial und damit ist nun endlich Schluss.“

„Mir ist zudem wichtig, dass pflegende Angehörige und Pflegebedürftige schnell Verbesserungen im Alltag spüren. So gelten zum Beispiel Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Das ist eine große Entlastung im Alltag“, so Stefan Schwartze. Demnächst können auch pflegender Angehörige nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende wird in dieser Zeit entweder in der Rehaklinik betreut oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. „Ich rechne stark damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen“. Auch sie hätten das verdient, so Schwartze abschließend.