10,2 Milliarden Euro für Familien – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Haushalt 2018 vor
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 in erster Lesung beraten. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht dabei mit 10,2 Mrd. Euro erstmals ein zweistelliger Milliardenbetrag zur Verfügung. Dieses Geld wird unter anderem in gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf investiert.
Der heimische Bundestagsabgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen, Stefan Schwartze, erklärt dazu: „Dieses Geld investieren wir in die Zukunft und den Zusammenhalt unseres Landes. Jeder Euro, den wir in Kinder und Familien investieren, ist gut angelegtes Geld“.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für familienpolitische Leistungen – dazu zählen u.a. Elterngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss – betont Schwartze: „Unsere sozialdemokratische Familienpolitik wirkt. Die Leistungen werden gut angenommen und kommen bei den Familien an. Mit dem Elterngeld und ElterngeldPlus helfen wir jungen Eltern, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Die Inanspruchnahme macht deutlich: Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und immer mehr Mütter sind berufstätig bzw. haben die Möglichkeit, früher in ihren Beruf zurückzukehren“. Um Eltern auch nach ihrer Elternzeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wird auch der Ausbau einer guten und flexiblen Kindertagesbetreuung weiter vorangetrieben.
Wie überfällig die Reform des sogenannten Unterhaltsvorschusses war, zeigt sich jetzt deutlich. Die SPD hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Staat deutlich länger einspringt, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Die Inanspruchnahme ist noch viel höher, als erwartet. Damit bekommen mehr Alleinerziehende und ihre Kinder endlich das Geld, das ihnen auch zusteht. „Die Bekämpfung von Kinderarmut liegt uns besonders am Herzen. Gerade für Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen wollen wir daher u.a. mit einem verbesserten Kinderzuschlag zusätzlich unterstützen. Im kommenden Jahr wird der Bund auch für diese Leistung mehr Geld in die Hand nehmen“, so Schwartze. Zu Beginn des Jahres 2019 soll darüber hinaus das Gute-Kita-Gesetz in Kraft treten. Erstmals wird sich der Bund dann dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen.
Abschließend betont Stefan Schwartze: „Mit den Bemühungen, Familien und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu fördern, sind wir noch lange nicht am Ende – aber wir sind auf einem guten Weg“.
Beschlossen werden soll der Haushalt 2018 in der ersten Juli-Woche dieses Jahres.