„Schulsanierungen dürfen nicht an Engpässen in Verwaltung und Bauwirtschaft scheitern“

Nach Presseberichten über nicht angeforderte Mittel zur Sanierung maroder Schulen macht sich in den Kommunen Verunsicherung breit.

Dazu erklärt die heimische Landtagsabgeordnete Christina Weng (SPD):

„Mit dem von der vorherigen, SPD-geführten Landesregierung eingeführten Programm ‚Gute Schule 2020‘ wird den Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Sanierung und Modernisierung ihrer Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Die hierfür bereitgestellten Mittel fließen derzeit nur langsam ab, obwohl es weiterhin einen großen Bedarf gibt, Schulen zu sanieren.

So hat laut Finanzministerium die Stadt Porta Westfalica noch keinen Cent der eingeplanten 472.000 Euro abgerufen, gleiches gelte für Espelkamp, Hille, Lübbecke und Petershagen. In Minden sind erst 1,6 Millionen der geplanten 2,25 Millionen Euro eingegangen.
Tatsächlich sind die Kommunen sehr wohl aktiv um die geplanten Gelder auch in die Modernisierung der Schulen zu investieren.

Nur braucht die Planung und Umsetzung der Maßnahmen auch mehr Zeit als nur ein paar Monate. Die Schulministerin Frau Gebauer wollte jetzt wohl eine Bilanz für ein Programm ziehen, das noch in der Umsetzphase ist. Abgerechnet werden kann aber erst zum Schluss und nicht gleich nach der ersten Runde.

Die SPD-Fraktion hat daher jetzt einen Antrag zur Verlängerung des Umsetzungszeitraums für Schulsanierungen und -modernisierungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Frist für den Abruf der Mittel auf 42 Monate bis Ende Juni 2020 zu verlängern. Dies würde den Handlungsspielraum der Kommunen erhöhen. Die Mitte-Rechts-Regierung hat bisher lediglich Änderungen angekündigt. Ein Gesetz zur Änderung der Fristen ist von der Regierung bisher nicht vorgelegt worden.

Die SPD-Fraktion hatte bereits bei den letzten Haushaltsberatungen beantragt, 80 Millionen Euro für Planungskosten bereitzustellen. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP jedoch abgelehnt. Im Interesse der Kommunen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler in unserem Land sollte die Landesregierung dem Antrag der SPD zustimmen.“

Hintergrund:

Seit dem 01.01.2017 stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „Gute Schule 2020“ den Kommunen für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau ihrer Schulinfrastruktur über die NRW.BANK ein Gesamtkreditkontingent von zwei Milliarden Euro zur Verfügung, das in vier Tranchen zu je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020 abgerufen werden kann.

Das Programm stößt in den Kommunen auf reges Interesse. Mangels ausreichender Bau- und Planungskapazitäten wird jedoch aktuell in vielen Städten und Gemeinden nur ein kleiner Teil der ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen.

Einerseits machen sich hier personelle Engpässe in den kommunalen Bau- und Planungsbehörden bemerkbar. Für die Umsetzung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel umfangreichere Planungsvorbereitungen erforderlich und das hierfür erforderliche Personal fehlt in vielen Kommunen.

Andererseits kommt es auch durch die aktuell hohe Auslastung bei den Unternehmen der Bauindustrie und des Bauhandwerks zu entsprechenden Verzögerungen.