Große Potentiale von Künstlicher Intelligenz in der Gesundheitsversorgung

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Künstliche Intelligenz kann eine Schlüsselrolle spielen in der Gesundheitsversorgung, die sonst sehr personalintensiv ist. Bei einem gestrigen Fachgespräch mit Expert:innen aus dem Gesundheitssektor wurde deutlich: Das Potential der KI insbesondere im Bereich Prävention und Forschung ist enorm. Hier müssen Datenschutz und Gesundheitsschutz gleichermaßen ernstgenommen, zusammengedacht und konstruktiv ausgestaltet werden.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:

„KI ist im Gesundheitsbereich mit großen Hoffnungen verbunden. Gleichzeitig gibt es auch viele Befürchtungen insbesondere beim Datenschutz. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns gerade. Doch der Nutzen ist klar: Wir können dank KI Krankheiten in Zukunft viel schneller erkennen und Krankheitsverläufe besser vorhersagen. Dazu müssen wir Forschungsergebnisse nutzen können. Gerade In der Abwägung mit dem Schutz persönlicher Daten ist es jedoch wichtig, dass die Medizin nicht auf Autopilot fährt. Wir müssen die Technologie nutzen, aber das letzte Wort und die Verantwortung behält immer der Mensch.

Matthias Mieves, zuständiger Berichterstatter:

„Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir die Arbeit der Gesundheitsfachkräfte entlasten und KI kann dabei wertvolle Unterstützung leisten, indem sie beispielsweise medizinische Daten effizient vorsortiert oder auf dem Bildschirm einfärbt. So können Ärztinnen und Ärzte sicher und schnell handeln, ohne dass die Qualität der Versorgung leidet. Im Gegenteil: Das medizinische Personal kann sich besser auf die Patient:innen konzentrieren, die Gefahr für Fehler sinkt. Auch im Bereich der Prävention, so bestätigen uns die Experten, sehen wir in Deutschland noch großes Potenzial, auch hier kann KI in Zukunft einen wertvollen Beitrag leisten.

Wir sind in Deutschland sehr gut aufgestellt, was Spitzenforschung angeht. Wir haben allerdings ein Problem darin, die Kompetenz in die Breite zu bringen und allen Menschen zugänglich zu machen. Das Fachgespräch bestärkt uns darin, uns für eine verbesserte Datenbasis, eine vereinfachten Regulatorik und mehr Studien einzusetzen. Deshalb streben wir von der SPD-Bundestagsfraktion klar an, die beiden Digital-Gesetze noch in diesem Jahr im Deutschen Bundestag abzuschließen und mit dem Medizinforschungsgesetz noch mehr möglich zu machen.“

Digitales Gewaltschutzgesetz muss starke feministische Handschrift tragen

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Digitale Gewalt richtet sich überdurchschnittlich häufig gegen Frauen und ist oft sexualisiert. Anfänglich digitale Gewalt verlässt dabei immer wieder den digitalen Raum und setzt sich in der analogen Welt fort. Wie digitale Gewalt gegen Frauen mit einem starken digitalen Gewaltschutzgesetz, im Strafrecht und durch weitere Maßnahmen wie der Handhabung von Spionage Apps bekämpft werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion gestern Abend in einer Fachtagung diskutiert.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Frauen haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben – im Netz und überall. Dafür brauchen wir nicht nur klare Gesetze, sondern auch eine laute Zivilgesellschaft, wenn wir wirksam gegen digitale Gewalt vorgehen wollen. Zu einer lauten Zivilgesellschaft gehört aus unserer Sicht auch ein Verbandsklagerecht, um kollektiv gegen digitale Gewalt vorgehen und Betroffene in ihrem Kampf unterstützen zu können. Wir müssen Organisationen wie HateAid weiter stärken, die meist einzige Anlaufstelle bei digitaler Gewalt sind.”

Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:

„Der Abend macht uns allen Mut, unsere Demokratie auch im Digitalen weiter zu verteidigen. Der Austausch mit den Expertinnen aus der Rechtswissenschaft und den Frauenberatungsstellen hat uns auch noch besonderen Handlungsbedarf aufgezeigt. Zum einen müssen wir Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt schließen. Und zum anderen muss das digitale Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert speziell für Frauen haben, da sich zum Beispiel häusliche Gewalt häufig im Digitalen fortsetzt. Wir fordern deshalb, dass Hersteller von sogenannten Spionage-Apps verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerin regelmäßig abzufragen. So bemerken Frauen, wenn sie heimlich von ihrem Partner oder Expartner überwacht werden“