Landesregierung muss niedrigschwellige Impfstrategie entwickeln – auch für 12-15-Jährige

Zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, flächendeckende Impfangebote auch für 12-15-jährige Kinder und Jugendliche zu machen, erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den Beschluss ausdrücklich. Bereits im Mai haben wir eine landesweite Strategie zur Impfung von Kindern und Jugendlichen eingefordert. Jetzt muss diese Strategie aber auch endlich kommen. Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres nur die Pforten der Impfzentren und Arztpraxen für die Kinder und Jugendliche zu öffnen, reicht nicht. Wir brauchen dringend auch aufsuchende Angebote und vor allem ausreichend Information und Aufklärung. Gerade beim Impfen von Kindern und Jugendlichen sind Vertrauen und Verlässlichkeit das Gebot der Stunde. Dabei sollten die Impfangebote niedrigschwellig auch an den Schulen gemacht und durch Informationsangebote für die Eltern flankiert werden. Die Landesregierung muss jetzt alles daran setzen, ihre Impfkampagne wieder in Fahrt zu bringen.“

Umweltministerin widerspricht den Regierungsfraktionen – CDU und FDP sollten Novellierung des Naturschutzgesetzes zurückziehen

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Wie hat sich die Kooperation von Naturschutzbeiräten mit den kommunalen Behörden bewährt?“ (Drs. 17/14316) von René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, verneint Umweltministerin Ursula Heinen-Esser Kenntnisse darüber, dass durch die bisher bestehenden Beratungsrechte von Naturschutzbeiräten bei Widerspruchsverfahren gegen kommunale Ratsentscheidungen Verfahren verzögert wurden oder es zu einem höheren Verwaltungsaufwand gekommen sei. Damit widerspricht sie offiziell den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, die die Novellierung des NRW-Naturschutzgesetzes insbesondere mit einem zu hohen Bürokratieaufwand des bisher geltenden Gesetzes begründet haben.

Hierzu erklärt René Schneider:

„Mit dieser Antwort bekommen CDU und FDP von ihrer eigenen Ministerin schonungslos serviert, dass ihre Gesetzesbegründung völlig haltlos und fachlich unseriös ist. Die von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Beratungsrechte der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte verzögern keineswegs die kommunalen Entscheidungen. Und der von CDU und FDP behauptete immense Bürokratieaufwand der Unteren Naturschutzbehörden erweist sich ebenfalls als Hirngespinst der Regierungsfraktionen. Denn in vier Jahren gab es laut Landesregierung in NRW lediglich 49 Widerspruchsverfahren mit Gesamtkosten von circa 15.000 Euro.

Die Antwort der Landesregierung zeigt zugleich, dass die Beratungsrechte fachlich angebracht sind. Denn bei rund einem Drittel der Widerspruchsverfahren wurden den Naturschutzbeiräten und nicht den Kreisbehörden von den Bezirksregierungen Recht gegeben. Die Landesregierung widerlegt damit das von CDU und FDP gepflegte Schreckensbild des Bürokratiemonsters Naturschutzgesetz.

CDU und FDP sollten die Antwort auf die Kleine Anfrage genau prüfen. Sie werfen die Gesetzesmaschine an wegen nichts außer ideologischer Verbohrtheit. Es wäre ein guter Beitrag von CDU und FDP für die Entbürokratisierung wenn sie dieses Gesetz zurückzuziehen würden. Mit ihrem Gesetzentwurf brüskieren sie zugleich die Arbeit vieler Menschen, die sich ehrenamtlich mit Naturschutzfragen beschäftigen.“