Mehr Geld für Auszubildende, Familien, Rentnerinnen und Rentner – sowie günstigere Bahnfahrten für alle: Die Bundesregierung hat für 2020 viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland in diesem Jahr ändert.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
MEHR GELD FÜR FAMILIEN
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Besonders Familien mit kleinen Einkommen werden entlastet – unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreibeträgen. Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 7812 Euro, der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9408 Euro. Teil der Entlastung ist außerdem eine Schwächung von Effekten der „kalten Progression“, die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil „auffrisst“.
Deutlich mehr Familien profitieren im neuen Jahr vom sogenannten Kinderzuschlag. 750.000 Kinder werden erreicht – mehr als doppelt so viele wie heute. Kinderzuschlag bekommen Familien mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt. Durch gesetzliche Neuregelungen hat sich zum 1. Januar die Basis der Empfängerinnen und Empfänger verbreitert. Die bisher harte, oberere Einkommensgrenze wird durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt.
Und auch der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende als Ersatz für Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils bekommen, ist gestiegen. Je nach Alter des Kindes werden seit 1. Januar 15 bis 21 Euro mehr pro Monat gezahlt. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es nun 165 Euro pro Monat, für Sechs- bis Elfjährige 220 Euro und für ältere Kinder bis 17 Jahre 293 Euro.
KINDER VON PFLEGEBEDÜRFTIGEN ELTERN WERDEN ENTLASTET
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Kinder von pflegebedürftigen Eltern müssen als Normalverdiener künftig keine Kosten im Zusammenhang mit der Pflege mehr übernehmen. Bislang mussten die Kinder für deren Unterhalt aufkommen – wenn die Eltern Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten.
Das haben wir jetzt geändert! Seit Januar müssen rund 275.000 Familien nicht mehr für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zahlen. Das heißt: Mehr Geld in der Haushaltskasse für alle, die unter 100.000 Euro im Jahr verdienen (Brutto; Alleinstehende).
Und: Wer wegen Urlaubs, wichtiger Termine oder eigener Krankheit Unterstützung bei der Pflege eines Familienmitglieds braucht, bekommt diese Hilfe jetzt flexibel und unbürokratisch.
MEHR WOHNGELD FÜR MEHR HAUSHALTE
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Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben. Deshalb bekommen Menschen mit wenig Einkommen im neuen Jahr mehr Wohngeld. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes werden erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, eine Steigerung um 40 Prozent. Gleichzeitig gibt es mehr Geld: Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt künftig im Durchschnitt etwa 190 Euro Wohngeld. Zum Wohngeld-Rechner.
HÖHERER MINDESTLOHN
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Der Mindestlohn ist zum 1. Januar auf 9,35 Euro pro Stunde gestiegen. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Er hat keine Jobs gekostet und innerhalb von fünf Jahren dafür gesorgt, dass die Betroffenen zehn Prozent mehr verdient haben. Die SPD will, dass der Mindestlohn perspektivisch auf 12 Euro steigt.
AZUBI-MINDESTLOHN KOMMT
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Wer in 2020 eine Berufsausbildung beginnt, bekommt nun mindestens 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.
KLIMASCHUTZ: GÜNSTIGERE BAHNFAHRTEN
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Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 auf 7 Prozent. Dadurch fallen die Preise um rund 10 Prozent. Die Luftverkehrsteuer soll hingegen ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 Euro sollen je nach Distanz fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Mit der Neuregelung sollen nicht zuletzt Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden.
HÖHERE RENTEN
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Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich auch 2012 auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem sollen auf Betriebsrenten weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
MEHR GELD FÜR SOZIALHILFE- UND ARBEITSLOSENGELD-EMPFÄNGER
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ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 1,88 Prozent. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt im neuen Jahr von 2,5 auf 2,4 Prozent. Die Bundesregierung entlastet Beschäftigte und Arbeitgeber so insgesamt um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr.
NIEDRIGERE STEUERN AUF TAMPONS UND E-PAPER
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Viele Frauen haben sich für einen ermäßigten Steuersatz stark gemacht. Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden sind seit Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ist die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent gesunken.
KAMPF GEGEN STEUERBETRUG
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Ob in der Apotheke, beim Spätkauf oder in Pommes-Buden: Überall gilt seit Januar eine Kassenbonpflicht. Wenn die Händler über elektronische Kassensysteme verfügen, dann müssen sie den Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Damit wird Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorgeschoben. Es geht um Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe – jedes Jahr. Geld, das fehlt, um zum Beispiel marode Schulen zu sanieren oder Schwimmbäder instandzuhalten.
Die Regelung ist technologieoffen und sieht ausdrücklich vor, dass Belege zum Beispiel auch digital per App ausgestellt werden können.
IMPULSE FÜR MEHR KLIMASCHUTZ
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Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, wird ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert. Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
IMPFLÜCKEN SCHLIESSEN, BEVÖLKERUNG SCHÜTZEN
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Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Die Impfpflicht setzt einen entscheidenden Beitrag zum flächendeckenden Schutz vor Masern.