Sie möchten bei der Bundestagswahl ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Kein Problem: Wir erklären hier den Ablauf. Beantragen Sie jetzt schon die Briefwahl!

Am 23.02. wird es bei der Bundestagswahl auf jede einzelne Stimme ankommen. Es geht um viel – vor allem geht es um die Frage in welche Richtung sich Deutschland bewegen wird. Wähle mehr Netto, moderne Kitas und Schulen, stabile Renten und Wirtschaftswachstum. Mit der SPD wählst Du: Mehr für Dich. Besser für Deutschland.

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie am Wahlsonntag nicht in ihr zuständiges Wahllokal kommen können – oder wollen –, dann können Sie schon jetzt Ihre Stimme abgeben!

Sie haben drei Möglichkeiten:

Briefwahl online beantragen

Sie die Wahlunterlagen online über den Barcode in der Wahlbenachrichtigung beantragen oder über die folgenden Links:

Bad Oeynhausen (bis 21.02. – 15:00 Uhr)

Minden (bis 19.02. – 23:59 Uhr)

Porta Westfalica (bis 19.02. – 9:00 Uhr)

Hille (bis 21.02. – 15:00 Uhr)

Lübbecke (bis 21.02. – 15:00 Uhr)

Petershagen (bis 21.02. – 14:00 Uhr)

Rahden (bis 20.02. – 18:00 Uhr)

Stemwede (bis 21.02. – 12:00 Uhr)

Hüllhorst (bis 21.02. – 15:00 Uhr)

Pr. Oldendorf (bis 20.02. – 18:00 Uhr)

Espelkamp (bis 21.02. – 15:00 Uhr)

Ab sofort: Formlose Beantragung der Briefwahl

Sie können bereits jetzt einen formlosen Antrag bei Ihrer  Gemeinde stellen. Schreiben Sie einfach, dass Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Wichtig: Geben Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Das können Sie per E-Mail, Fax oder Post tun.

Die Adressen zum jeweiligen Wahlamt finden Sie hier:

Stadt Bad Oeynhausen

Stadt Espelkamp

Gemeinde Hille

Gemeinde Hüllhorst

Stadt Lübbecke

Stadt Minden

Stadt Petershagen

Stadt Porta Westfalica

Stadt Preußisch Oldendorf

Stadt Rahden

Gemeinde Stemwede

Briefwahl direkt vor Ort ausfüllen und einwerfen

Sie können bei Ihrer Gemeinde die Briefwahlunterlagen persönlich abholen – und gleich an Ort und Stelle ausfüllen, wenn Sie möchten. Dies ist ab Februar möglich!

Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Regelungen der Rathäuser bezüglich des Kundenverkehrs und ab wann die Briefwahl vor Ort möglich ist (voraussichtlich mit dem Beginn des Versands der Wahlunterlagen).