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Grundsteuerkompromiss ist ein vernünftiger Interessensausgleich

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Zu dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und den Landesfinanzministern gefundenen Kompromiss für eine Reform der Grundsteuer erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit den jetzt gefundenen Eckpunkten ist gesichert, dass den Kommunen auch weiterhin die Einnahmebasis von 14 Milliarden Euro jährlich erhalten bleibt. Außerdem ist damit erfolgreich verhindert worden, dass die wertabhängigen Elemente, wie Mieten, ganz aus der Berechnung gestrichen werden. Diese Idee einiger CDU Politiker konnte abgewehrt werden.

Nun gilt es, in die Detailplanung für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren einzusteigen. Mit der Zustimmung des Deutschen Städtetages haben sich auch die zentralen Akteure der Grundsteuer deutlich gemacht, dass sie dieses Modell begrüßen.

Am Ende werden die Kommunen es nämlich selbst in der Hand haben, über ihre Hebesatzgestaltung die Belastungen vor Ort festzulegen. Dies soll auch in Zukunft erhalten bleiben.“

Vorschlag zur Reform der Grundsteuer ist gerecht

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Der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionschef Achim Post erläutert, warum die Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer fair sind und wie es nun weitergehen muss.

„Die Eckpunkte für eine Grundsteuer-Reform, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, bringen unterschiedliche Interessen zu einem insgesamt guten und gerechten Reform-Modell zusammen. Mit dem Wertbezug des Ansatzes wird vermieden, dass eine Luxusimmobilie am Gendarmenmarkt genauso besteuert wird wie ein Reihenhaus in Neukölln.

Das Wichtigste ist nun, dass alle Beteiligten auf dieser Basis mit gutem Willen auf einen zügigen Abschluss der Reform hinarbeiten, damit das Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen gesichert wird. Das muss insbesondere auch die CSU in Bayern beherzigen.

Natürlich wird die Ausgestaltung der Reform im Detail weiter zu beraten sein. Die Zeit für immer wieder neu aufgelegte Grundsatzdiskussionen ist nach der Grundsatzverständigung von Bund und Ländern nun aber vorbei.

Die Verständigung ist ein positives Beispiel für demokratische Handlungs- und Kooperationsfähigkeit von Bund und Ländern. Und es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit, dass sich alle Beteiligten nun auch daran halten und auf dieser Linie konstruktiv weiterarbeiten.“