Parlament und Rat einigen sich auf Schutz von Hinweisgebern
Lange hat das Europäische Parlament auf eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern gedrängt, die Verstöße gegen EU-Recht melden. In der Nacht zu Dienstag, 12. März 2019, haben sich die Verhandlungsteams von Parlament und Rat in Straßburg nun vorläufig auf einen gemeinsamen Gesetzestext zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern geeinigt. Im nächsten Schritt müssen nun der Rechtsausschuss des Parlaments sowie der Rat über die Einigung entscheiden.
„Der Druck des Europaparlaments hat sich gelohnt“, so die rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Skandale wie Lux-Leaks, Paradise Papers oder die Football Leaks haben gezeigt, dass viele Missstände nur dank mutiger Menschen bekannt werden, die ihre Zukunft aufs Spiel setzen, um sie aufzudecken. „Die jetzige vorläufige Einigung bietet einen europaweiten Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die im öffentlichen Interesse handeln. Denn Whistleblower gehören geschützt, nicht verfolgt. Es liegt nun in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, dieser Einigung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Europas zuzustimmen“.
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