NRW muss bei Windkraftausbau aufholen – Planungshürden abbauen und Verlässlichkeit schaffen

Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, hat heute den Windpark Asseln im Kreis Paderborn besucht. Der Windpark in Lichtenau-Asseln ist ein Vorzeigeprojekt für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung in NRW. Beim Austausch vor Ort hat der Betreiber WestfalenWIND über seine Arbeit informiert. Zudem haben Vertreter*innen der Stadt Lichtenau aufgezeigt, wie der Gemeinde der Wandel hin zu einer nachhaltigen Stromversorgung gelingt.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Lichtenau macht es vor: Nachhaltige, unabhängige und bezahlbare Stromversorgung in NRW ist möglich. Die Gemeinde geht bei erneuerbaren Energien voran und schafft mit enger Beteiligung der Bürger*innen Unterstützung für ihr Projekt. Dabei kommen vor allem finanzielle Beteiligungsformate zum Tragen, die sich auch im Portmonee der Bürger*innen als Anteilseigner positiv bemerkbar machen. Solche Angebote braucht es flächendeckend im ganzen Land – für die Akzeptanz der Windkraft und für den Klimaschutz insgesamt.

Die Landesregierung hat große Ausbauversprechen gemacht. Jetzt muss das Land aber auch alles unternehmen, um diese zu verwirklichen. NRW muss endlich Sicherheit für Kommunen und Projektierer schaffen. Ein generelles Ende der 1.000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen hätte eine verlässliche Ausbau-Perspektive geboten. Doch das hat Schwarz-Grün im Landtag leider abgelehnt. Jeder große Wurf wird in der Koalition zu einem Minimal-Vorgehen geschrumpft.

Jüngst hat die Landesregierung angekündigt, die Flächenvorgaben des Bundes für Windkraft bereits 2025 erfüllen zu wollen. Angesichts der vielen leeren Ankündigungen im Bereich der erneuerbaren Energien erscheint das wenig realistisch. Zumal es auch beim letzten Landesentwicklungsplan lange gedauert hat, bis dieser Realität wurde. Dabei werfen vor allem neue Grenzziehungen Fragen auf: Keine Planungsregion soll mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen. Das sind neue bürokratische Hürden, die den Windkraftausbau wieder unnötig kompliziert machen. Genau solche Hindernisse müssen wir beseitigen und keine neuen schaffen.

Es bleibt dabei: Eine verlässliche Perspektive für Windkraft in NRW fehlt. Statt wackliger Minimal-Versprechen braucht es einen Abbau von Planungshürden und Ausbaubremsen.“

Endlich startet auch NRW neues Wohngeldprogramm

Ab sofort steht die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aufgrund der Wohngeldreform des Bundes waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich.

Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.

In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“

Der Wortbruch der Grünen ist besiegelt – 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraft bleibt bestehen

Am späten Mittwochabend hat der Landtag NRW namentlich über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zu Windkraft in NRW abgestimmt. Die SPD-Fraktion wollte mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Schwarz-Grün hat vorgeschlagen, nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen abzuschaffen. Letztlich haben die beiden regierungstragenden Fraktionen ihren Gesetzentwurf durchgesetzt und den Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der gestrige Abend war ein finsterer für erneuerbare Energien in NRW. Schwarz-Grün will an der unnötigen und willkürlichen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen festhalten. Damit ist der Wortbruch der Grünen besiegelt. Noch vor der Landtagswahl haben die Grünen gemeinsam mit uns ein Ende der pauschalen Abstandsregel gefordert. Im Frühjahr 2022 erklärte die heutige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wibke Brems: ,Der 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen muss fallen. Denn er verhindert den jetzt so dringend notwendigen, massiven Ausbau der Windenergie in NRW‘. Davon wollen die Grünen nun nichts mehr wissen.

Schwarz-Grün hat sich gegen nachhaltige, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung entschieden. Dabei hat auch die Anhörung von Fachleuten im Landtag gezeigt, dass eine Abschaffung der Abstandsregel bei Repowering von Anlagen nicht ausreicht. Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für ein generelles Ende der 1000-Meter-Regel ausgesprochen. Doch diese Expertise war Schwarz-Grün offenbar egal. Nach diesem Rückschlag für die Windkraft muss die Landesregierung dringend erklären, wie sie 1000 neue Windräder bis 2027 noch erreichen möchte. Oder ist auch diese Ankündigung nach wenigen Monaten nichts mehr wert?“

Handlungskonzept der Landesregierung löst im Grundsatz keine Probleme an Schulen – jetzt die richtigen Stellschrauben drehen

Bild: Sam Balye/unsplash.com

Der Schulausschuss des Landtags NRW thematisiert heute in einer Anhörung von Fachleuten das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung der Landesregierung.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung hat sich wegen ihres Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung immer wieder selbst gelobt. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir Wert darauf gelegt, das Handlungskonzept heute in einer Anhörung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Denn es ist angesichts des sich zuspitzenden Lehrkräftemangels offensichtlich, dass wir uns in einer Bildungskatastrophe befinden.

In Anbetracht der Herausforderungen wie der schlechten IQB-Ergebnisse, der erneuten Zunahme der Schulabbrecher*Innenquoten und den Belastungen von Lehrkräften und Schüler*innen, besteht dringenderer Handlungsbedarf als je zuvor.

Das Konzept stellt eher wenige Stellschrauben und geht damit Trippelschrittchen voran. Im Grundsatz werden die Probleme damit aber nicht gelöst.

Während die Lehrerverbände vor allem die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die dienstrechtlichen Maßnahmen kritisieren, weisen die Wissenschaftler*innen vor allem auf ein fehlendes Monitoring hin: So weiß die Landesregierung weder wo welche Lehrer*innen fehlen noch wie viele Unterrichtsstunden schulscharf genau ausfallen. Ohne diese Transparenz können jedoch keinerlei Maßnahmen zielgerichtet die Situation an den Schulstandorten verbessern, an denen es am dringendsten wäre.

Wir brauchen jetzt Entlastungen für die Lehrkräfte vor Ort. Das haben Medienberichte zuletzt erneut bestätigt. Das Handlungskonzept der Landesregierung sieht jedoch keinerlei Entlastungen für die Lehrkräfte in NRW vor.“

Mieterbund hat recht: NRW braucht eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft

Zur Forderung des Mieterbundes NRW nach einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

“Wir unterstützen die Forderungen des Mieterbundes ausdrücklich und haben dies auch schon mit mehreren parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht. Die Landesregierung hingegen wälzt Ihre Verantwortung für den Wohnungsbau auf die Kommunen ab und lässt sie damit alleine. Gerade für den geförderten Wohnungsbau, den wir so dringend brauchen, sind öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen unerlässlich.

Eine Wohnungsbaugesellschaft, die vor allem Landesgrundstücke entwickelt, ist der jetzt notwendige Beitrag, um dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum zu bekämpfen. Diese Gesellschaft könnte originäres Landesgeld zielgerichtet dort zum Einsatz bringen, wo es der Situation der Mieterinnen und Mieter am meisten nützt. Doch die zuständige CDU-Ministerin Scharrenbach bleibt untätig und zeigt damit, dass die schwarz-grüne Landesregierung das Thema ‚Wohnen für alle‘ entgegen allen öffentlichen Lippenbekenntnissen nach wie vor nicht ernstnimmt.”

Fachkraft Frau – unbezahlbar? Gleichstellungspolitischen Stillstand beenden

Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ findet der Equal Pay Day 2023 in Deutschland auch in diesem Jahr am 7. März statt.

Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 liegt hierzulande im branchenübergreifenden Durchschnittswert unbereinigt nach wie vor bei 18 Prozent (in NRW 17 Prozent). Aufs Jahr gerechnet bedeutet das, dass Frauen gesamtgesellschaftlich erst ab dem 7. März die gleiche Lohnsumme für ihre Tätigkeit bekämen wie Männer.

Wie schon im vergangenen Jahr findet der Equal Pay Day damit unmittelbar vor dem Internationalen Frauentag statt. Das diesjährige Motto der Gewerkschaften stellt dabei den Fachkräftemangel in den Fokus und appelliert an Arbeitgeber*innen wie auch politisch Verantwortliche: „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten.“

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Nachdem der Equal Pay Day viele Jahre kontinuierlich nach vorn gerückt und der Lohnunterschied entsprechend kleiner geworden ist, erleben wir in diesem Jahr erstmals wieder einen Stillstand. Anders als vielleicht zu vermuten war, hat Corona demnach offenbar zu einem Rollback in Sachen Gleichberechtigung geführt. Eine bittere Erkenntnis, nachdem die Hoffnung auf einen gesellschaftspolitischen Wandel durch die Pandemie nicht gerade gering war. Umso wichtiger ist es, die Frage der Gleichberechtigung wieder lauter und klar vernehmlich zu stellen.

Frauen werden für ihre Arbeit nicht nur schlechter bezahlt, in schlecht bezahlten Berufen arbeiten zudem überdurchschnittlich oft Frauen. Ihr Altruismus darf nicht länger in dieser Form ausgenutzt werden. Wir unterstützen daher die Forderungen der Gewerkschaften, die sich u.a. für existenzsichernde Einkommen durch Stärkung von Tarifbindung und Aufwertung der Berufe in frauendominerten Branchen einsetzen. Zudem muss die Lohnlücke auch dadurch schrumpfen, dass Betriebe und Verwaltungen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen.”

Anja Butschkau:

„Die Lohnlücke ist nur ein Aspekt, der nach wie vor deutlich macht, wie wichtig der Weltfrauentag am 8. März ist. Wir leben immer noch in einer Gesellschaft, in der Frauen aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Frauen leisten einen Großteil der Care-Arbeit in ihren Familien und finden sich nicht zuletzt deshalb oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen wieder. Dabei könnten sie auch wichtige Leistungsträgerinnen in der Arbeitswelt sein und damit ein Teil der Lösung des Fachkräfteproblems darstellen, wenn wir sie denn auch lassen und stärker fördern würden.

Deshalb brauchen wir eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Rückkehrmöglichkeiten aus einer Teil- in eine Vollzeitbeschäftigung.

Das erreichen wir aber nur, wenn Frauen in allen relevanten Bereichen mehr mitentscheiden um sicherzustellen, dass die Hälfte der Bevölkerung auch gesehen und berücksichtigt wird. Ein Paritätsgesetz wäre ein erster wichtiger Schritt, um diesem Ziel auch in NRW näher zu kommen. In der vergangenen Legislaturperiode waren wir mit den Grünen an dieser Stelle schon einmal weiter. Auch hier zeigt sich leider landespolitisch ein Rollback.“

Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Kriminalitätsstatistik? Minister Reul bleibt Maßnahmen schuldig

Der Innenausschuss des Landtags NRW hat heute die aktuelle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik diskutiert.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist die Visitenkarte eines Innenministers. Daher ist es angesichts der aktuellen Zahlen nicht verwunderlich, dass Innenminister Reul auch abseits der Opposition kein gutes Zeugnis bekommt. Diese Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist eine schwere Niederlage für den Innenminister. Die Angriffe auf Rettungskräfte liegen auf einem 10-Jahres-Hoch. Die Drogenkriminalität und die Kinder- und Jugendkriminalität sind zutiefst besorgniserregend.

Hier vor allem die Corona-Pandemie als Hauptbegründung vorzuschieben, greift zu kurz. Insbesondere weil auch Zahlen aus der Zeit vor der Pandemie schlechter geworden sind. Darin liegt ein Arbeitsauftrag für den Innenminister. Betroffenheit alleine ändert auf jeden Fall keine sich stetig verschlechternde Sicherheitslage. Minister Reul muss erklären, welche Schlüsse er aus der Kriminalitätsstatistik zieht. Was hat der Minister konkret veranlasst? Das hat er im Innenausschuss offen gelassen. Dabei ist Minister Reul in der Pflicht, zu benennen, mit welchen Maßnahmen er eine Trendumkehr schaffen will. Ein Weiter-So ist jedenfalls die falsche Antwort. Ansatzpunkte für Verbesserungen gäbe es  – unter anderem bei der Aufklärungsquote und zu geringen Einstellungszahlen bei der Polizei. Dazu gehört aber auch Prävention in sozial herausfordernden Lagen. Hier fehlt dem Innenminister jedes Konzept. Wer sich beim Thema innere Sicherheit weit aus dem Fenster lehnt, muss dann auch liefern. Das ist offensichtlich nicht passiert.“

Unsportliches Verhalten gegen die Dörfer in NRW

Medienberichten zufolge sollen die Fördermittel für Sportanlagen und Feuerwehrgerätehäuser im ländlichen Raum von der Landesregierung gekürzt werden. Demnach plant Schwarz-Grün die Streichung der Sportanlagen bei den Fördertöpfen zur Strukturentwicklung für den ländlichen Raum. Hier wurden bisher Sportstätten in kleinen Gemeinden und Dörfern mit bis zu 500.000 Euro gefördert. Bei der Förderung von Feuerwehrgerätehäusern in Dörfern soll die gesamte Fördersumme von 3 Millionen Euro gestrichen werden. Dagegen hat auch schon der Städte- und Gemeindebund NRW protestiert und gefordert, die Förderung in mindestens gleichem Umfang beizubehalten.

Hierzu erklären Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die geplanten Kürzungen sind ein unsportliches Verhalten der Landesregierung gegenüber dem Ehrenamt, dem ländlichen Raum und gegenüber dem Breitensport. Damit würde die Infrastruktur vor Ort um Jahre zurückgeworfen werden. Wir fordern Schwarz-Grün daher auf, die Warnungen der Kommunen ernst und von den Kürzungsplänen umgehend Abstand zu nehmen.

Sport und Ehrenamt sind nicht wegzudenkende Pfeiler des sozialen Miteinanders. Bei der angespannten Haushaltslage der Kommunen wäre die geplante Kürzung eine zusätzliche Belastung und damit ein großes Risiko für den Fortbestand vieler Sportstätten und Feuerwehrhäuser. Sie käme zudem völlig überraschend, nachdem Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag noch vollmundige Ankündigungen zur Unterstützung des ländlichen Raums gemacht hat. Wie die noch im Wahlkampf in Aussicht gestellte Fortsetzung der Förderprogramme war aber auch das wohl nur ein leeres Versprechen.“

Will die Landesregierung wirklich mehr Windkraft? Morgen muss sich Schwarz-Grün bekennen

In einer gemeinsamen Sitzung von Wirtschafts- und Kommunalausschuss findet morgen (01.03.) die abschließende Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Windkraft in NRW statt. Die Ausschüsse geben eine Empfehlung für die Abstimmung im Plenum. Die SPD-Fraktion will mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Auch Schwarz-Grün schlägt eine Änderung des Baugesetzbuches vor. Allerdings sollen nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen wegfallen. Dieses Vorgehen entfaltet eine deutlich geringere Wirkung. Auch eine Anhörung von Fachleuten hat aufgezeigt, dass der Vorschlag der SPD-Fraktion eine deutlichere Stärkung der erneuerbaren Energien bedeutet.

Hierzu erklären André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

André Stinka:

„Wenn die Landesregierung wirklich mehr Windräder will, muss sie sich endlich trauen, große Räder zu drehen. Die SPD-Fraktion zeigt mit ihrem Gesetzentwurf auf, wie das geht. Ein generelles Ende der willkürlichen Ausbau- und Abstandsregeln für Windräder hat ein enormes Potential. Über 50 Prozent mehr Fläche würden dadurch geschaffen. Um die Ausbauziele des Landes zu erreichen und die grüne Energieversorgung der Zukunft sicherzustellen, reicht ein Ende der Abstandsregeln beim Repowering nicht aus. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün ist schlicht zu unambitioniert. Das hat auch der große Zuspruch für unseren Gesetzentwurf in der Fachanhörung des Landtags vor wenigen Wochen gezeigt. Die Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für unseren Entwurf ausgesprochen. Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW, sagte in der Anhörung etwa: ,Mich hat noch kein Argument so richtig überzeugt, warum wir nicht die 1000-Meter-Regelung generell, sofort und schnell abschaffen, sondern dies nur stufenweise tun, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.‘ Diese Ansicht teilen wir: Nur ein generelles Ende der Abstandsregeln schafft Raum für Windkraft in NRW.“

Justus Moor:

„Morgen muss Schwarz-Grün beweisen, ob die Koalition es mit ihren Windkraft-Versprechen ernst meint. Gerade von den Grünen erwarten wir eine Zustimmung zum generellen Ende der 1000-Meter Abstandsregel. Zumindest haben sie das in der vergangenen Legislatur noch mit uns gefordert.

Bislang läuft die Landesregierung ihren eigenen Ausbauzielen hinterher. 200 Windräder sollen bis 2027 jedes Jahr entstehen. Der Netto-Zuwachs 2022 lag bei 68 Anlagen. Bei dieser Bilanz helfen keine Ankündigungen, Absichtserklärungen oder ein scheibchenweises Vorgehen. Was NRW jetzt braucht, ist ein großer Wurf für mehr Windkraft. Bislang gelingt der Landesregierung schließlich nicht mal ein Würfchen. Bei der Stärkung der Windkraft wollte die Landesregierung eigentlich viel schneller sein. Die Genehmigung von Windkraftanlagen wollte die Landesregierung eigentlich zentralisieren. Wenn kein Kurswechsel gelingt, muss die Landesregierung bald auch noch das Ziel von 1000 Windrädern bis 2027 kassieren. Unser Vorschlag hingegen dient der Zielerreichung und schafft vor allem Rechtssicherheit in den Kommunen für die Ausweisung neuer Flächen.“

Gesundheit ist kein Spekulationsobjekt – medizinische Versorgung nicht Private-Equity-Kraken überlassen

Wie aus der Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag von NRW (Drs. 18/2768) hervorgeht, gibt es zurzeit in NRW nur vier Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die sich in kommunaler Trägerschaft befinden. Das gilt für die Gemeinden Wettringen, Neuenrade, Monheim und Remscheid. Von den rund 800 MVZ, die es in NRW ungefähr gibt, ist das nicht einmal 1 Prozent (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 31.12.2021).

Wie sich die Trägerschaft in NRW detailliert aufteilt, ist bisher nicht genau ermittelt worden. Zwar sind bundesweit laut KBV Krankenhäuser zu 42 Prozent an der Trägerschaft von MVZ beteiligt. Wer jedoch die Anteilseigner an den Kliniken sind, geht aus der Statistik nicht hervor. Wie viele MVZ sich in Händen von Private-Equity-Gesellschaften befinden, ist daher nicht genau bekannt. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Anteil von Private-Equity-Investoren an MVZ in der Vergangenheit stetig zugenommen hat und immer weiter zunimmt. Für die Käufe werden Gelder von Anlegern genutzt und davon befristete Fonds eingerichtet, um kurzfristige Gewinne zu erzielen. Erst kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative gegen den Aufkauf von Arztpraxen durch Investoren zu starten.

Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklären hierzu:

Thorsten Klute:

„Der Sinn und Zweck von MVZ war es einmal, das Gesundheitssystem zu modernisieren, dabei insbesondere die Krankenhauslandschaft zu entlasten und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen. MVZ sollten das ambulante Tor zur Klinik sein – mit einem fachlichen und regionalen Bezug zum örtlichen Krankenhaus, um stationäre Aufenthalte zu reduzieren. Inzwischen haben aber Private-Equity-Gesellschaften längst erkannt, dass sie mit der Gesundheit ein lukratives Geschäft machen können. Sie strecken ihre Fangarme immer weiter in die medizinische Versorgung, steigen als Finanzinvestoren in MVZ ein, kaufen Arztpraxen auf und verkaufen nach kurzer Zeit gewinnbringend. In der Folge haben MVZ oftmals gar keinen fachlichen und regionalen Bezug zu der örtlichen Krankenhauslandschaft, sondern sind allein darauf ausgerichtet, wo und mit welcher Behandlung der größte Gewinn erzielt werden kann. Die Gewinne werden zudem nicht etwa hier bei uns versteuert, sondern werden nicht selten in Steueroasen abgeführt, in denen sich die Fonds verstecken. Dieser Entwicklung muss unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden. Wir begrüßen die geplante Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Lauterbach daher sehr und erwarten, dass sich auch das NRW-Gesundheitsministerium im Sinne einer flächendeckenden und mensch-orientierten Gesundheitsversorgung hierin einbringt.“

Justus Moor:

„Um die finanz-orientierten Auswüchse in der Gesundheitsversorgung einzudämmen, müssen die Kommunen viel stärker mit ins Boot geholt werden. Als Träger von MVZ können sie Gewähr dafür leisten, dass sich das medizinische Angebot am Mensch, am Bedarf und am Gemeinwohl orientiert. Dass sich in NRW nur vier von rund 800 MVZ in kommunaler Trägerschaft befinden, zeigt den hohen Handlungsbedarf. Es zeigt aber auch, dass die Anreize für ein Engagement von Kommunen in der medizinischen Versorgungslandschaft offenbar viel zu gering sind. Hier müssen Bund und Land im Rahmen einer neuen Gesetzgebung dafür sorgen, dass Städte und Gemeinden sehr viel einfacher als bisher zur eine flächendeckende Gesundheitsversorgung beitragen können.“