Europäisches Naturschutzgesetz ist großer Schritt für gesunde Ökosysteme

Die Hängepartie ist endlich vorbei: Heute hat das Europäische Parlament das ambitionierte Naturschutzgesetz verabschiedet, trotz heftiger Kritik von konservativen Kräften. Bis 2030 sollen nun 20 Prozent der zerstörten Ökosysteme an Land und in den Meeren renaturiert werden.

Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:

„Bis 2050 sollen alle europäischen Naturlandschaften in einem guten Zustand sein. Dieses Ziel dient dem Schutz unserer Artenvielfalt und der Erreichung der ambitionierten Klimaziele. Denn naturnahe Auen und Moore speichern mehr Wasser in der Landschaft und schützen vor Trockenheit und Hochwasser. Gesunde und widerstandsfähige Wälder speichern Treibhausgase und bieten Lebensraum für zahlreiche Arten. Das neue EU-Gesetz enthält auch verpflichtende Ziele für das Stadtgrün und die Beschattung. Dieses Regelwerk ist entscheidend im Kampf gegen das Artensterben und den Klimawandel. Zurzeit sind rund 80 Prozent der europäischen Ökosysteme nicht mehr intakt, da sie intensiv landwirtschaftlich genutzt, verschmutzt und versiegelt werden. Daher ist es eine gute Nachricht, dass sich die europäische Staatengemeinschaft trotz der andauernden Blockaden von konservativen Kräften für mehr Klima- und Naturschutz entschieden hat. Jetzt ist es wichtig, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur schnell in Deutschland umzusetzen.“

 

Frauen leisten weiterhin Großteil von Sorgearbeit

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Startschuss für eine neue Drogenpolitik

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Heute hat der Deutsche Bundestag die Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen und damit endlich einen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik eingeleitet. Mit dem Cannabisgesetz werden der Gesundheitsschutz sowie der Kinder- und Jugendschutz in den Fokus gerückt. Gleichzeitig dämmen wir den Schwarzmarkt ein, beenden die Kriminalisierung der Konsumierenden mit allen für sie negativen Folgen, kontrollieren die Qualität von Cannabis und verhindern die Weitergabe von verunreinigten Substanzen. Dieser Schritt löst nicht nur das Versprechen des SPD-Wahlprogramms ein, sondern ist ein Meilenstein für die Umsetzung einer modernen Drogen- und Suchtpolitik.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit dem Cannabisgesetz erkennen wir ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an, dass die Verbotspolitik der Vergangenheit gescheitert ist. Sie hat nicht verhindert, dass immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis konsumieren. Wir unterstreichen mit dem Gesetz, dass Cannabis für alle Konsumierenden eine schädliche Droge ist. Darum stärken wir den Gesundheitsschutz – insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit einem wirksameren Bündel an Maßnahmen zur Frühintervention und Prävention. Wichtig ist der SPD-Bundestagsfraktion zudem, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich verboten bleibt und die Weitergabe an Kinder und Jugendliche stärker bestraft wird.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Bislang werden Cannabiskonsumierende stigmatisiert, kriminalisiert und auf dem Schwarzmarkt mit gesundheitsschädlichen Stoffen versorgt, deren Inhalt sie nicht einmal kennen. Das hat nun ein Ende. Mit dem Cannabisgesetz schaffen wir den nötigen Gesundheitsschutz durch Qualitätsstandards des kontrollierten Anbaus. Und wir haben den Kinder- und Jugendschutz im Fokus, weshalb der Besitz, der Verkauf sowie die Weitergabe an Kinder und Jugendliche verboten bleibt. Auch für Cannabispatientinnen und -patienten schaffen wir Verbesserungen. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns schon seit Jahren für eine Abkehr der Verbotspolitik und für eine Neuausrichtung der Drogenpolitik ein. Heute endlich ist es uns gelungen, diesen bedeutenden Schritt zu gehen. Als nächstes stehen die Beratungen über die Einführung von Modellprojekten zur Erprobung des zertifizierten Verkaufs von staatlich kontrolliertem Cannabis an Erwachsene an (die sogenannte 2. Säule).“

Wichtige Einigung im Bundesrat zum Transparenzgesetz für Kliniken

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Bund und Länder haben sich gestern im Vermittlungsausschuss auf das Krankenhaustransparenzgesetz geeinigt. Das sichert den Kliniken schnell dringend benötigte Liquiditätshilfen. Außerdem können jetzt die notwendigen Strukturreformen für eine gute, flächendeckende medizinische Versorgung angegangen werden, sagt Dagmar Schmidt.

„Ich bin sehr erleichtert darüber, dass wir gestern im Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis gekommen sind. Denn das Vorhaben ist gut und richtig: Wir wissen, dass es Kliniken gibt, denen das Wasser finanziell gesehen bis zum Hals steht. Genau deswegen haben wir im Krankenhaustransparenzgesetz kurzfristige Liquiditätshilfen von bis zu 6 Milliarden Euro verankert. Damit fließt das Geld, das die Kliniken benötigen, jetzt viel schneller. Außerdem haben wir in einer Protokollerklärung eine Verbesserung des Landesbasisfallwerts zugesichert. Das bedeutet ganz konkret mehr Geld für die Krankenhäuser. Ich freue mich nun darüber, gemeinsam mit den Ländern die Diskussion über die notwendigen Reformschritte fortsetzen zu können, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Zukunft sicherzustellen.“

Unverbrüchlich an der Seite der Ukraine

Die Ampelfraktionen haben einen Entschließungsantrag zu weiteren Unterstützung der Ukraine formuliert. Damit unterstützt die Koalition die Bundesregierung in allen Fragen von Waffenlieferungen.

Nils Schmid:

„Wir stehen unverbrüchlich an der Seite der Ukraine. Mit unserem Antrag möchten wir als Parlamentarier Deutschlands humanitärer, wirtschaftlicher und militärischer Unterstützung Nachdruck verleihen. Wir werden die Ukraine so lange wie notwendig unterstützen, bis sie die volle Souveränität über die von Russland besetzten Gebiete wiedererlangt hat. Die territoriale Integrität der Ukraine muss gesichert sein. Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Bundesregierung in allen Fragen von Waffenlieferungen.“

Ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung: Beschluss zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf der Zielgeraden

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Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion;
Misbah Khan, zuständige Berichterstatterin der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Dr. Volker Redder, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion:

Wir freuen uns, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes in der Sitzung des Innenausschusses diesen Mittwoch beschlossen wird. Dieser wichtige Schritt bei der andauernden Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft gerecht wird.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung. Mit einheitlichen Standards sowie der zentralen Bereitstellung von IT-Komponenten – wie der Authentifizierung beim Online-Antrag oder zur Bezahlung – sollen Verwaltungsleistungen unkompliziert online erledigt werden können. Hervorzuheben ist dabei die Abschaffung des Schriftformerfordernisses, wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist. Als Koalition haben wir hieran angeknüpft und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verbindlicher gestaltet und wichtige Akzente gesetzt: Bürgerinnen und Bürgern wird ab 2029 ein verbindlicher Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt. Innerhalb von zwei Jahren soll das Innenministerium Standards vorgeben, um Interoperabilität sicherzustellen. Die Behörden des Bundes werden zukünftig vorrangig Open-Source-Software beschaffen, mit der eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität erreicht werden soll. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsleistungen eine Wahl bei dem Mittel der Authentifizierung und dem Payment haben. Eine regelmäßige und unabhängige Evaluation sowie offene und transparente Daten des Monitorings sorgen für ein besseres Management und Transparenz.“

Rechtsstaat noch wehrhafter machen

Es geht mehr denn je darum, unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen. Unser Rechtsstaat muss sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Rechtsextremisten wehren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat dafür heute weitere effektive Maßnahmen vorgestellt.

Dirk Wiese:

„Hunderttausende Menschen gehen seit Wochen gegen Hass und Hetze auf die Straße und viele Einzelne wehren sich täglich gegen solche Umtriebe – unsere Gesellschaft zeigt sich stark und wehrhaft. Auch der Rechtsstaat muss sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Rechtsextremisten wehren. Ich bin daher Bundesinnenministerin Nancy Faeser sehr dankbar, dass sie den fast vollständig umgesetzten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus von 2022 durch kluge neue repressive und präventive Maßnahmen ergänzt.

Rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen und ihre Finanzquellen austrocknen, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen, Rechtsextremisten entwaffnen, Demokratieförderung stärken, Hass im Netz bekämpfen: Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz und einer Strategie von Prävention und Härte wird es uns gelingen, diese menschenverachtende Ideologie wirksam und nachhaltig zu bekämpfen – zum Schutz unserer Demokratie gegen ihre Feinde.“

Stabiler Preis für Deutschlandticket schafft Vertrauen

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Die heutige Verkehrsministerkonferenz hat sich darauf geeinigt, den Ticketpreis nicht zu erhöhen. Das ist das richtige Zeichen, sagt Isabel Cademartori.

„Das Deutschlandticket ist eine Revolution für den ÖPNV in Deutschland. Wir haben uns als SPD-Fraktion von Anfang an für einen stabilen Preis stark gemacht. Es ist das richtige Zeichen, den Ticketpreis jetzt nicht zu erhöhen. Denn umso mehr Menschen sich für ein Abo entscheiden, umso stabiler ist die Finanzierung. Nur ein konstanter Preis schafft Vertrauen. Trotzdem müssen die Länder über den Erfolg hinaus weitere Angebote zur Attraktivitätssteigerung schaffen, etwa zur Mitnahme von Kindern oder bei einer bundesweit einheitlichen Regelung für Sozialtickets.“

Lindners Vorschläge zum Kinderfreibetrag sind ungerecht

Der Bundesfinanzminister will rückwirkend zum 1. Januar den Kinderfreibetrag anheben, nicht aber das Kindergeld. Das verletzt den Koalitionsvertrag, sagt SPD-Fraktionsvize Sönke Rix.

„Der diskutierte Vorschlag des Bundesfinanzministers Christian Lindner, lediglich den Kinderfreibetrag zu erhöhen, ist nicht nur gesellschaftlich ungerecht, sondern steht auch im Gegensatz zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Der überwältigende Teil der Eltern erhält lediglich das Kindergeld als Unterstützung, während nur Familien mit vergleichsweise hohen Einkommen überhaupt vom Kinderfreibetrag profitieren. Diese Lücke wollen wir schließen und nicht weiter vergrößern.

Mit den ersten Schritten hin zu einer Kindergrundsicherung haben wir begonnen, diesen Weg zu gehen. Grundsätzlich begrüßen wir finanzielle Entlastungen für Familien, aber eine Erhöhung des Kinderfreibetrages für wenige – ohne gleichzeitige Erhöhung des Kindergeldes für die breite der Gesellschaft – lehnen wir entschieden ab. Entsprechende Vorschläge des Bundesfinanzministers, wie beides gelingen kann, werden wir sehr konstruktiv im Bundestag begleiten.“

Achim Post im NW-Interview

Im Interview mit Joern Spreen-Ledebur von der NW schaut der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post auf die aktuelle politische Lage und auf die sportliche Lage im Fussball und Handball.

Zum Interview (NW-Ausgabe vom 13.01.2024)