Jetzt muss das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommen!
Nun hat man es schwarz auf weiß, was man eigentlich bereits schon seit Jahren wusste und deshalb ist das Fazit des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht überraschend: Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch. Nicht einzelne Gliederungen sondern in ihrer Gesamtheit.
Die AfD will ein anderes Deutschland. Ein Deutschland der Ausgrenzung und Fremden- und Menschenfeindlichkeit. Zurück in das Zeitalter des Nationalismus. Und das wird in den Reden auf der Straße, in Interviews und auch in den Parlamenten immer deutlicher. Die AfD nutzt die Instrumente der Demokratie um sie zu schwächen und dann abzuschaffen.
Deshalb muss jetzt konkret gehandelt werden, denn die Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung duldet keinen Aufschub. Und dies muss auch einigen Leuten in der Union klar werden, die meinen AfD-Leute in den Parlamenten in leitenden Ämtern zu hiefen, um sie so einzufangen. Dies ist bereits in der Weimarer Republik gescheitert mit einem dramatischen Ende für das Land und für Europa.
Deshalb muss nun ein entsprechenden Antrag für ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf den Weg gebracht werden.
Zur Autorin: Christina Weng ist MdL für den Wahlkreis Minden-Lübbecke