Kontrollen in der Fleischindustrie um mehr als 80 Prozent eingebrochen – große Lücken beim Arbeitsschutz

Wie aus einer heute veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Arbeitsschutz in der Fleischindustrie hervorgeht, hat es im Jahr 2023 nur noch 228 Kontrollen in der Fleischindustrie bei Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten gegeben. 2020 waren es noch 1.410. Das ist ein Einbruch um mehr als 80 Prozent.

Hierzu erklärt Lena Teschlade, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:

„Die Antwort der Landesregierung zur Wirksamkeit von Arbeitsschutzkontrollen in der Fleischindustrie schockiert mich! Sie zeigt große Lücken beim Arbeitsschutz der Mitarbeitenden. In den Coronajahren wurden vermehrt Kontrollen durchgeführt und viele Verstöße festgestellt. So waren es 2020 bei den 1.410 Kontrollen 1.855 Verstöße. Bei den 228 Kontrollen im Jahr 2023 waren es dann ,nur noch‘ 263 Verstöße. Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Kontrollen und Verstößen auch in den Jahren 2021 und 2022 konstant.

Das legt den Schluss nahe, dass es weiterhin in großem Maßstab Missstände gibt, allerdings einfach zu wenig geprüft wird. Zu den häufigsten Problemen zählen die Nichteinhaltung technischer Regeln, etwa bei Fluchtwegen und Notausgängen, sowie unzureichende Lagerung und fehlende Schutzausrüstung für den Umgang mit Gefahrstoffen. Insbesondere beim Einsatz von Fremdpersonal mangelt es häufig an entsprechenden Regelungen. Weiterhin fehlt oft die erforderliche Dokumentation zur Sicherheit von Anlagen und Maschinen, und in vielen Betrieben waren Betriebsanweisungen und andere organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen unzureichend.

Ein gravierendes Problem stellt auch die fehlende arbeitsmedizinische Vorsorge dar: Für Arbeitnehmer von Vertragsfirmen wurden verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen häufig nicht angeboten. Zwar zeigten die geprüften Arbeitszeiterfassungen keine systematischen Auffälligkeiten, es kann aber eine Manipulation der Erfassungsdaten nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde berichtet, dass Arbeitsschutzbeauftragte in einigen Fällen unter psychischen Druck gesetzt wurden, was die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben zusätzlich erschwert. So nennt die Landesregierung das Beispiel eines Kontrolleurs, der während seiner Arbeit durchgehend mit dem Handy gefilmt wurde. Hier muss etwas getan werden, die Landesregierung muss ihren Kontrollauftrag ernst nehmen. Außerdem muss sie auch ihre Kontrolleurinnen und Kontrolleure schützen.

Es kann nicht sein, dass weniger Kontrollen stattfinden – bei gleichbleibenden Verstößen. Die Branche ist groß und betrifft sehr viele Mitarbeitende – gravierende Mängel beim Arbeitsschutz müssen geahndet werden! NRW-Arbeitsminister Laumann macht hier schlicht seinen Job nicht.“