OGS-Rechtsanspruch: Es herrscht Chaos in NRW – Landesausführungsgesetz lässt weiter auf sich warten
Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Anhörung zum sog. OGS-Erlass der Landesregierung statt. Der Ausschuss hat mit den geladenen Sachverständigen darüber beraten, wie der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung ab 2026 in NRW umgesetzt werden kann. Die Sachverständigen sind sich dabei einig: Es fehlt ein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs.
Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Anhörung der Sachverständigen zeichnen ein einhelliges Bild: Es herrscht Chaos in NRW. Niemand weiß, wie der OGS-Rechtsanspruch ab 2026 praktisch umgesetzt werden soll. Das von CDU und Grünen im Koalitionsvertrag versprochene Landesausführungsgesetz wurde von der Landesregierung kassiert, stattdessen gibt es nun einen Erlass. Mit dem kann allerdings niemand etwas anfangen.
Das Problem ist: Der Jugendhilfeträger muss den Rechtsanspruch garantieren, obwohl der Schulträger Geld und Räumlichkeiten stellen muss. Das ist insbesondere im ländlichen Raum kaum umsetzbar. Hierfür braucht es eine gesetzliche Regelung. Das Landesausführungsgesetz hätte den Trägern vor Ort, insbesondere den Kommunen die nötige Sicherheit gegeben. Es wird immer deutlicher, dass das Land vor allem der Finanzierungsfrage aus dem Weg gehen möchte, um nicht selbst bezahlen zu müssen. Das ist feige und wird der Verantwortung einer Landesregierung nicht gerecht. Die Stellungnahmen machen jedenfalls überdeutlich: Von der von der Landesregierung versprochenen Verlässlichkeit spüren die Kommunen jedenfalls nichts.
Auch Fragen der Qualität und des Kinderschutzes können durch einen Erlass nur unzureichend geregelt werden. Die Landschaftsverbände haben darauf aufmerksam gemacht, dass aus Gründen des Kinderschutzes erweiterte Führungszeugnisse für alle Beschäftigten des Ganztages notwendig wären. Eine entsprechende Regelung fehlt bisher.
Wir fordern von der Landesregierung weiterhin, dass sie ein entsprechendes Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs ab 2026 vorlegt, um endlich Klarheit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Zeit des Durchwurschtelns muss vorbei sein. Der Rechtsanspruch darf nicht am fehlenden Mut und Gestaltungswillen der Landesregierung scheitern.“