Gehsteigbelästigungen werden verboten
Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange dafür gekämpft. Jetzt ist es soweit: Sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen sind künftig verboten und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:
„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen haben ein Recht darauf, sich selbstbestimmt und informiert für oder gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Durch eine Beratung erhalten ungewollt schwangere Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen. Diese bieten der Schwangeren die Gelegenheit zur Abwägung – unabhängig von äußerem Druck. Auf ihrem Weg zu Beratung werden schwangere Frauen aber zunehmend durch selbsternannte Lebensschützer:innen bedrängt und unter Druck gesetzt. Das ist unerträglich und muss unterbunden werden: Gehsteigbelästigungen werden künftig in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen verboten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. Unser zentrales Ziel ist es, die Schwangere und den Beratungsprozess in seiner Gesamtheit zu schützen, daher haben wir im parlamentarischen Verfahren nochmals nachjustiert.“
Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:
„Gehsteigbelästigungen behindern die Schwangeren in ihren Rechten, stören die gesetzlich gewährleistete ergebnisoffene Beratung und tragen zu einer schlechteren medizinischen Versorgungslage bei. Denn wegen öffentlicher Belästigungen entscheiden sich viele Ärztinnen und Ärzte dagegen, Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchzuführen oder öffentlich und sachgerecht über diesen Eingriff zu informieren. Deswegen ist es gut, dass wir den Gehsteigbelästigungen einen klaren Riegel vorschieben. Dazu gehört auch ein Verbot von Belästigungen derjenigen, die in Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen arbeiten. In den Gesetzesverhandlungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen erfolgreich für einen niedrigschwelligen Schutz der Frauen eingesetzt und klargestellt, dass sich eine Schwangere nicht selbst gegen die Belästigungen wehren muss.“