Erster Bericht des Polizeibeauftragten zeigt: Das Amt wurde gebraucht

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Der erste Bericht des Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, der seit März 2024 im Amt ist, wurde heute der Öffentlichkeit präsentiert. Das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten des Bundes wurde von den Ampelfraktionen ins Leben gerufen, um Transparenz und Kontrolle innerhalb der deutschen Polizeibehörden zu stärken und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei zu fördern.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit Jahren dieses Amt eines Polizeibeauftragten gefordert. Wir freuen uns sehr, dass heute Uli Grötsch als erster Polizeibeauftragter des Bundes seinen ersten Bericht vorstellen konnte.

Bereits bei diesem ersten Bericht nach einigen wenigen Monaten wird aufgrund der Anzahl der Eingaben deutlich, dass dieser Ansprechpartner schon nach kurzer Zeit enormen Zuspruch findet und offensichtlich gebraucht wurde.

Die Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten sich auf die Einrichtung im Koalitionsvertrag verständigt, Anfang dieses Jahres konnten wir nach sehr konstruktiven Beratungen dann Vollzug melden.

Der Polizeibeauftragte des Bundes hat eine zentrale Rolle als Ansprechpartner bei den Polizeien sowie für Bürgerinnen und Bürger. Er ergänzt dabei Meldestellen innerhalb der Behörden sowie die Polizei-Gewerkschaften.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Arbeit des Beauftragten die Polizei in Deutschland stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizeikräfte befördern wird. Auch für die interne Stabilität und den Zusammenhalt in der Polizei ist der Beauftragte eine wichtige Institution. Unsere Polizei leistet täglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Polizistinnen und Polizisten gewinnen mit dem Beauftragten einen weiteren Ansprechpartner, der für ihre Belange kämpft.

Wir setzen uns für eine moderne, transparente und bürgernahe Polizeiarbeit ein. Der Bericht des Polizeibeauftragten des Bundes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und bildet die Grundlage für zukünftige Verbesserungen und Reformen innerhalb der deutschen Polizeibehörden.“