Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen noch einmal deutlich ausgeweitet

Höherer Freibetrag, mehr Anspruchsberechtigte: Die herausragende Leistung der Pflegekräfte während der Pandemie soll durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert werden – und zwar steuerfrei. Wir haben den Kreis der berechtigten Einrichtungen noch einmal erweitert.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Im Rahmen des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes bringen wir in Ergänzung des Pflegebonusgesetzes die Möglichkeit für steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auf den Weg. Damit kann die Leistung von vielen Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auch finanziell gewürdigt werden, die durch die Pandemie in hohem Maße gefordert sind. Wir stellen sicher, dass die Leistungen ungeschmälert steuer- und sozialabgabenfrei ausbezahlt werden. Das ist ein ganz wichtiges Signal in die Gesellschaft hinein.

Wir sind froh, dass es uns in den Berichterstattergesprächen der Ampel-Fraktionen gelungen ist, die Regelungen zu den steuerfreien Corona-Sonderzahlungen über bundes- und landesgesetzlich geregelte Boni hinaus auf tarifvertragliche und Sonderzahlungen durch die Arbeitgeber auszuweiten, so wie es auch der Bundesrat gefordert hatte. Darüber hinaus erhöhen wir deswegen das maximale Volumen von 3.000 Euro in der ursprünglichen Fassung auf nunmehr 4.500 Euro. Zusätzlich werden deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss von Corona-Sonderzahlungen kommen können, weil wir den Kreis der berechtigten Einrichtungen erweitern auf Arztpraxen, Dialysezentren, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen für ambulantes Operieren. Damit adressieren wir unter anderem bis zu 870.000 Medizinische Fachangestellte und bis zu 86.000 Beschäftigte in den Rettungsdiensten.“