Minister Biesenbach muss endlich ein modernes Gesetz für das Jura-Studium im 21. Jahrhundert vorlegen

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses fand die Sachverständigenanhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes statt. Dabei gab es von Seiten der Hochschulen, der Studierendenvertretung und der Anwaltschaft breite Kritik an dem Gesetzentwurf von Justizminister Biesenbach.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vier Jahren arbeitet Justizminister Biesenbach nun schon an der Modernisierung der Juristenausbildung. Dennoch ist es ihm nicht gelungen, einen auf breitem Konsens aufbauenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Stellungnahmen haben heute gezeigt, dass es grundlegenden Änderungsbedarf an dem Entwurf gibt. Er wird den Anforderungen im 21. Jahrhundert schlicht nicht gerecht. Stattdessen hat der Minister einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Geist der 1970er Jahre atmet. Kritik gab es insbesondere an den neuen Vorgaben für die Zwischenprüfungen und der Anzahl von zu schreibenden Hausarbeiten, an der Beibehaltung des mündlichen Vortrages im 1. Staatsexamen, der Verkürzung der Anwaltsstationen in der Referendarausbildung, an zu kurzen Übergangsfristen für die aktuell Studierenden und Referendare sowie an fehlenden Regelungen für Eltern- und Pflegezeiten. Kritik gab es also an so gut wie allen zentralen Punkten des Gesetzentwurfes.

Die Vorzeichen in der Juristen-Ausbildung haben sich grundlegend geändert. Es gab sicher Zeiten, da konnte von einem ‚Überangebot‘ von Absolventinnen und Absolventen gesprochen werden. Leider hat Minister Biesenbach aber offenbar nicht mitbekommen, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir brauchen moderne und mutige Ansätze, um die Abbrecherquoten im Jura-Studium zu senken. Mit diesem Gesetzentwurf wird das aber nicht funktionieren. Vor allem muss der Minister seinen Widerstand gegen die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses für Jura-Studierende endlich aufgeben. Spätestens jetzt muss auch er einsehen, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Wir erwarten deswegen eine grundlegende Überarbeitung während der Sommerpause.“