Für die Stärkung des Mieterschutzes ist der Bund zuständig

Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daran muss sich jede Mietenpolitik messen lassen. Die SPD-Bundestagsfraktion versteht sich ganz klar als Partei der Mieterinnen und Mieter und arbeitet weiter daran, einen starken Schutz zu organisieren. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Dies ist jetzt Aufgabe des Bundes.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Mietendeckel ist selbstverständlich zu respektieren. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Wohnen zur Daseinsvorsorge gehört und für alle bezahlbar sein muss. In Berlin sind von dem Urteil 1,5 Millionen Mietwohnungen unmittelbar betroffen. Das zeigt, wie groß die Notwendigkeit ist, gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die soziale Funktion des Mietrechts zu stärken. Wohnungen sind keine Ware. Die Marktmechanismen haben gezeigt, dass Großimmobilienbesitzer die Bezahlbarkeit nicht herstellen wollen. Deswegen muss der Staat für Regulierung sorgen.

Das Gericht hat heute deutlich formuliert, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht allein beim Bund liegt. Damit trägt der Bund eine enorme Verantwortung, sicherzustellen, dass jeder Mensch ein bezahlbares Dach über dem Kopf hat. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür schon zahlreiche Vorschläge gemacht. Allein CDU/CSU haben bislang eine mietenrechtliche Vollbremsung hingelegt. Diese Blockade muss aufhören. Die Unionsfraktion darf nicht länger Politik gegen Millionen von Mieterinnen und Mietern machen. Statt Millionen an Spenden von Immobilienunternehmen anzunehmen, sollten CDU/CSU mithelfen, Wohnen flächendeckend bezahlbar zu machen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen nachhaltigen Schutz von Mieterinnen und Mietern ein. Wir fordern ein Mietenmoratorium. Das geeignete Instrument kann die im BGB bereits verankerte Kappungsgrenze sein. Wir fordern eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die Kappungsgrenzen von 20 beziehungsweise 15 Prozent für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren entweder orientiert an der Inflationsrate oder bis zu einer Höhe von maximal sechs Prozent absenken zu können. Das schützt effektiv vor zu hohen Mieten. Dieses Vorhaben kann schnell im Rahmen der sowieso anstehenden Novellierungen des Mietspiegelgesetzes umgesetzt werden. Außerdem müssen wir endlich die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse beseitigen. Auch hier blockieren CDU/CSU.“