Gerade in der Krise müssen wir jedes Kind in den Blick nehmen

Die Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen hat in zwei groß angelegten Umfragen Eltern und Schulleitungen befragt, wie sie die derzeitige Situation in den Schulen einschätzen. In ihrer heutigen Landespressekonferenz wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Umfragen der Landeselternschaft der Gymnasien bestätigen uns in unseren Forderungen. Außerdem zeigen sie offen die Planlosigkeit des Schulministeriums in dieser Pandemie. Bislang liegt weder eine Corona-Exit-Strategie vor noch wurde der Schulstart zum Beginn dieser Woche ordentlich vorbereitet.

Was die Landeselternschaft fordert ist richtig und findet unsere Unterstützung. Seit Langem sprechen wir uns für Onboarding-Programme für die 5. Klassen und die Verlängerung der Erprobungszeit auf die 7. Klassen aus. Hierfür muss jedes Kind in den Blick genommen werden. Entsprechende Lernstandsfeststellungen sind zu erheben, um den persönlichen Förderplan eines jeden Kindes erstellen zu können. Durch einen Bildungsganztag und Lern-Ferienangebote – unter Vorbereitung und Abstimmung mit den der Lehrerinnen und Lehrer – kann jedem Kind ein Angebot gemacht werden, Themenschwerpunkte aufzuarbeiten. Nur so können wir den Qualitätsanspruch unserer Schulen aufrechterhalten. Das bedeutet natürlich einen immensen Mehraufwand für die Lehrerinnen und Lehrer, welcher früher oder später abgegolten werden muss. Außerdem sind sie von unnötigen bürokratischen Anforderungen zu entlasten.

Im Ziel sind wir uns auch einig bei der Frage der Versetzung. Angesichts der Herausforderungen für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge sprechen wir uns dafür aus, dass die Versetzung automatisch erfolgt. Aus unserer Sicht ist das juristisch und moralisch unumgänglich. Die aufgebauten Wissenslücken durch Schulschließungen und Distanzunterricht können nicht kurzfristig aufgeholt werden. Jedes Kind sollte jedoch die Möglichkeit haben, freiwillig das Schuljahr wiederholen zu können.“