Lobbyregister auch für die Bundesregierung

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Die Koalitionsfraktionen ebnen heute den Weg zur Einführung eines Lobbyregisters. Der Gesetzentwurf zum Lobbyregister ist heute in erster Lesung im Bundestag.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Matthias Bartke, Sprecher AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

„Die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters für Bundestag und Bundesregierung ist ein Meilenstein für mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir eine zehn Jahre alte Forderung der SPD um: die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters. Interessenvertretung ist legitim, sie muss aber auch transparent sein. Deswegen führen wir jetzt eine Registrierungspflicht für einen breiten Personenkreis von Interessenvertretern ein. Sie müssen künftig weitgehende Angaben zu ihrer Identität und Aufgaben sowie zur Struktur und Finanzierung ihrer Tätigkeit machen. Auch müssen sie sich einen Verhaltenskodex geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können künftig mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Gesetzentwurf sieht zunächst nur ein Lobbyregister für den Bundestag vor. Denn bisher hatten die unionsgeführten Bundesministerien Bedenken gegen ein Lobbyregister für die Bundesregierung vorgebracht. Nach dem klaren Bekenntnis von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zum Lobbyregister kündigte nun auch die Unionsfraktion an, ein Lobbyregister für die Bundesregierung anzustreben. Wir werden in den kommenden Tagen einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen.“