Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen: Unterstützung für Arbeitnehmer und die Gastronomie
Der Finanzausschuss hat heute das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Nach den bereits umgesetzten steuerlichen Erleichterungen haben wir damit ein weiteres Paket mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise verabschiedet. Wir senken den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie zeitlich befristet auf sieben Prozent, stellen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerfrei und erleichtern Kommunen die Erfüllung ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten.