Abschaltautomatik ist vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Verbraucherinnen und Verbraucher

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Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steht höchstrichterlich fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Dieselskandal sittenwidrig geschädigt wurden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das verbraucherfreundliche Urteil.

Dirk Wiese, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender,
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

„Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil einen weiteren Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgas-Skandals genommen. Nachdem im April bereits mehr als 200.000 geschädigte VW-Kundinnen und Kunden durch die erste von uns eingeführte Musterfeststellungsklage zu ihrem Recht gekommen sind, hat der BGH nun auch für die weiteren rund 60.000 Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Klagen noch anhängig sind, den Weg geebnet.

Der Bundesgerichtshof hat außerdem ausdrücklich festgestellt, dass VW auf der Grundlage einer strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung die Verbraucherinnen und Verbraucher sittenwidrig getäuscht hat und die Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert hat, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ist klar: Auch für große Konzerne gelten Recht und Gesetz. Wer Verbraucherinnen und Verbraucher betrügt, haftet für die Schäden.“