Lisa-Kristin Kapteinat / Josef Neumann: „Land muss Pandemie-Prämie zahlen“

Heute hat ver.di NRW in einem offenen Brief an die Landesregierung gefordert, eine strukturelle Veränderung in der Personalausstattung und der Finanzierung im Gesundheits- und Sozialwesen im Lichte der Corona-Krise einzuführen, um Pflegekräfte nachhaltig zu stärken. Hierzu hat ver.di heute eine landesweite Unterschriftensammlung gestartet.

Vor diesem Hintergrund erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat: „Wir begrüßen die Forderungen von ver.di an die Landesregierung ausdrücklich. Die Situation der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen muss dringend verbessert werden. Es ist jetzt Zeit für ein grundsätzliches Umdenken. Das muss sich vor allem in einem höheren Personalschlüssel und einer besseren Bezahlung widerspiegeln. Insbesondere da, wo das Land oder seine Einrichtungen selbst Tarifpartner sind, müssen die Entgelte für die Beschäftigten deutlich erhöht werden. Außerdem muss die Landesregierung Sorge dafür tragen, dass das Gesundheitspersonal regelmäßig auf Corona getestet wird und der Arbeitsschutz auch in Zeiten von Corona und dem damit einhergehenden Mangel an Schutzkleidung garantiert wird.“

Josef Neumann: „Es reicht nicht, ständig nur Gesten der Dankbarkeit für unsere hart arbeitenden Beschäftigten in den Pflegeheimen, Krankenhäusern, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu zeigen, ohne für strukturelle Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wir brauchen mehr Solidarität für die Menschen, die unserer ganzen Gesellschaft in der Corona-Krise durch ihre Arbeit den Rücken frei halten. Deswegen unterstützen wir ausdrücklich die Forderungen von ver.di – dazu gehört konkret, dass die Landesregierung den vom Bund geschaffenen Rahmen von 1.500 Euro steuerfreier Zahlungsmöglichkeit nutzen und eine ,Pandemie-Prämie‘ in Höhe von 500 Euro monatlich (mindestens für die Monate April, Mai, Juni 2020) für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen zahlen muss.