“Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes geht weiter”

Bauministerin Scharrenbach hat der Öffentlichkeit heute ein Gutachten zu vier landesrechtlichen Mieterschutzverordnungen vorgestellt.

Hierzu erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender, und Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Jochen Ott:

“Der von der Landesregierung angekündigte Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes geht im Grundsatz weiter. Das heute von Frau Scharrenbach vorgestellte Gutachten ist eine Mogelpackung. Diese Auftragsarbeit stützt nur die ideologische Betrachtung der Ministerin, die weitgehend an der Lebenswirklichkeit der Menschen in Nordrhein-Westfalen vorbeigeht. Es erschreckt mich, mit welchem Zynismus über die sozialen Belange der Mieterinnen und Mieter hier im Lande hinweggegangen wird. Die Behauptung der Ministerin, in NRW gebe es kein Problem mit Mieten, ist blanker Hohn. Die Erfahrung der Mieterschutzvereine in NRW ist eine andere. Diese Landesregierung vertritt nicht die Interessen der mehr als 10 Millionen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen in Mietwohnungen leben. Sie wischt die existenziellen Sorgen der Vielen im Hinblick auf ihre Wohnkosten mit einem Federstrich beiseite.”

Andreas Becker:

“Die handwerklichen Grundlagen des Gutachtens sind alles andere als sachgerecht. Insbesondere die Heranziehung von Bundesdurchschnittszahlen und Durchschnittswerten des Landes Nordrhein-Westfalen machen überhaupt keinen Sinn. Jeder weiß, dass es in NRW erhebliche Unterschiede auf den Wohnungsmärkten im ländlichen Raum und in den städtischen Ballungszentren gibt. Insofern ist es absurd, Wohnkostenbelastungen anhand des Bundesdurchschnitts für Nordrhein-Westfalen zu errechnen. Das gilt auch mit Blick auf das Einkommensniveau, das in NRW vergleichsweise niedriger liegt als im Bundesdurchschnitt. Es wäre handwerklich seriös und politisch integer gewesen, bei Ermittlung der Wohnkostenbelastungen das Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen zu Wohnkosten der Menschen in NRW in den Blick zu nehmen. Das ist scheinbar bewusst nicht erfolgt. Im Ergebnis ist damit ein Großteil der sozialen Problemlagen, die wir insbesondere in unseren Städten haben, im Vorfeld ‘statistisch bereinigt’ worden.

Vom Grundsatz her nehmen wir zur Kenntnis, dass die Landesregierung einem Teil der Forderungen der SPD-Fraktion nachgegeben hat. Unterm Strich sehen die Bemühungen der Landesregierung für den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen aber so aus, dass die Umwandlungsverordnung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Umwandlung ihrer angestammten Wohnung in eine teure Eigentumswohnung ohne jede Beteiligung des Parlamentes abgeschafft worden ist. Die Landesregierung wird nun eine Mieterschutzverordnung vorlegen, in der die Gebietskulisse verkleinert ist und nur noch 18 von 396 Kommunen des Landes Berücksichtigung finden. Diese werden wir genau prüfen und eine umfangreiche parlamentarische Befassung des Landtags dazu beantragen.”