Auch für Erzieherinnen: Aufstiegs-BAföG stärkt beruflichen Aufstieg in über 700 Berufen
Heute wurde das neue Aufstiegs-BAföG im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei der Reform entscheidende Punkte durchgesetzt. Auch an die Fördersituation der angehenden Erzieherinnen und Erzieher wurde gedacht.
Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:
„Vom neuen Aufstiegs-BAföG profitieren viele angehende Technikerinnen, Fachwirte und Meister. Beispielsweise ist die Anhebung der staatlichen Zuschüsse während der Fortbildung für Maßnahmen- und Prüfungsgebühren ein wichtiger Schritt, um Hürden zur Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme abzubauen und der Gebührenfreiheit in der beruflichen Bildung einen Schritt näher zu kommen.
Besonders für die Gruppe der angehenden Erzieherinnen und Erzieher erreichen wir mit der Novelle viel: Fast alle absolvieren ihre Ausbildung in Vollzeit. Das qualifiziert sie für die Inanspruchnahme des neuen Unterhaltsvollzuschusses. Das heißt, dass die Erzieherinnen und Erzieher ihren Unterhalt während einer AFBG-Förderung komplett bezuschusst bekommen und nichts mehr davon zurückzahlen müssen. Das war der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig.
Immer wieder kommt es bei der Ausbildung aber zu Förderlücken, gerade wenn sich Erzieherinnen und Erzieher in einer praxisintegrierten Ausbildung befinden. Dabei wechseln sich Theoriephasen und Praxiszeiten unmittelbar ab – ein Ausbildungsmodell welches immer noch nicht flächendeckend angeboten wird. Eine Dualisierung der Ausbildung, ohne dabei Abstriche in der Ausbildungsqualität hinzunehmen, heißt für die SPD-Bundestagsfraktion aber auch, dass Ausbildungsvergütungen gezahlt werden müssen. Daher bekommt der Bund von uns im Rahmen der Novelle den Auftrag, gemeinsam mit den Ländern die bundesweite Einführung von vergüteten praxisintegrierten Ausbildungen umzusetzen. 2023 soll hier eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ergebnisse vorstellen.“