Mieterschutz: Mietspiegel umfasst künftig sechs Jahre
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert wird. Wenn der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung ebenfalls zustimmt, kann das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Mit dem Gesetz dreht die Große Koalition eine weitere Stellschraube zum Schutz von Mieterinnen und Mietern.
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:
„Wir erwarten von der Verlängerung des Betrachtungszeitraums, dass die ortsübliche Vergleichsmiete weniger schnell ansteigt. Das wird sich direkt auf die Höhe von Bestandsmieten und auf die Höhe bei Neuvermietungen auswirken. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete dient gesetzlich als Maßstab für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten, als Maßstab bei der Mietpreisbremse und als Maßstab bei Mietwucher. Der Mietspiegel sorgt für Transparenz und ist für Mieterinnen und Mieter das einfachste Instrument, um zu überprüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Wir werden im nächsten Jahr den Mietspiegel qualifizieren und weiterentwickeln. In zehn Jahren werden Mieter bei der aktuell abschätzbaren Preisentwicklung um insgesamt 3,3 Milliarden Euro entlastet.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den heutigen Gesetzentwurf gegen den erheblichen Widerstand von Teilen der Unionsfraktion durchgesetzt. Die enthaltenen Regelungen sind als Teil eines Gesamtpakets zu betrachten. Gestern wurde ein weiterer Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, mit dem die Mietpreisbremse verlängert und geschärft werden soll. Zusätzlich fordert der Bundesrat eine Verschärfung des Mietwucherparagrafen. Es steht noch eine weitere Reform des Mietspiegels aus, mit der unter anderem der Bindungszeitraum von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden soll. Dieser Gesetzentwurf wird zurzeit in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Innenministerium vorbereitet.“