Landesregierung bewegt sich bei Neuregelungen im Polizeirecht auf verfassungsrechtlich dünnem Eis

Der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich jetzt im Rahmen einer Expertenanhörung mit einer geplanten Novellierung des Polizeigesetzes befasst.

Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit der erneuten Novellierung des Polizeirechts plant die Landesregierung insbesondere die zukünftige Übertragung von Aufgaben im Polizeigewahrsam auf Personen, die nicht Polizeivollzugsbeamte sind. Nach Auswertung sämtlicher Stellungnahmen der an der Anhörung beteiligten Sachverständigen ist festzustellen, dass dieses Vorhaben in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst zweifelhaft ist. Denn das Grundgesetz sieht vor, dass hoheitliche Befugnisse in der Regel Personen zu übertragen sind, die als Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Dies ist bei einem sensiblen Bereich wie der Regelung des  Polizeigewahrsams, bei dem immerhin in Freiheitsgrundrechte anderer Menschen eingegriffen wird, unbedingt zu beachten. Bei Kernaufgaben des Staates darf es keinen Wildwuchs in der Aufgabenwahrnehmung geben. Wir warnen die Landesregierung deshalb eindringlich davor, ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden.“