Wir entlasten Angehörige der Pflegebedürftigen

Der Bundestag berät am Freitag das Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe. Kerstin Tack betont: Wir wollen die Angehörigen entlasten, indem auf ihr Vermögen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen wird.

“Die Pflege von Eltern oder Kindern ist häufig eine große finanzielle Belastung für die Angehörigen.

Sie wollen wir entlasten, indem auf ihr Vermögen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen werden soll – und zwar in der gesamten Sozialhilfe.

Für Menschen mit Behinderung werden wir mit dem Gesetz die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristen und verlängern. Das sind zwei wichtige Stellschrauben, um die finanziellen Lasten dieser Menschen abzufedern. So geht solidarische Sozialpolitik.”