Eine gute Woche für die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Betreuer
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag gleich zwei wichtige Gesetze verabschiedet, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die finanzielle Situation ihrer Betreuer verbessern.
Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange für Menschen mit Behinderungen:
„Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend nach langen Verhandlungen den Weg frei gemacht für eine Vergütungserhöhung für gesetzliche Betreuer. Sie übernehmen für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden die rechtliche Betreuung ihrer Angelegenheiten. Gerade für Menschen mit Behinderungen sind sie ein unerlässlich für die Bewältigung des Alltags.
Wenn die Länder dem Gesetz zustimmen, bedeutet dies eine Vergütungserhöhung von durchschnittlich 17 Prozent für diese unerlässliche Arbeit. Seit 2005 hat es keine Anpassung der Vergütung mehr gegeben. Es ist eine Frage von Gerechtigkeit, diese wichtige Arbeit an der Gesellschaft anzuerkennen.
Ebenfalls am Donnerstag hat der Bundestag endgültig die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Behinderung und für betreute Menschen beschlossen. Damit ist das höchste aller demokratischen Rechte für alle Menschen wieder hergestellt. Bisher waren in Deutschland rund 80.000 Personen von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen worden. Für alle kommenden Wahlen haben wir diesen Missstand beendet.“