Am 5. Mai 2019 ist der europäische Protest-Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Alle Menschen dürfen an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen!

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Am 5. Mai 2019 ist der europäische Protest-Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. An diesem Tag wird auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland durch Podiumsdiskussionen, Demonstrationen und andere Aktionen aufmerksam gemacht.

Dazu erklären  Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW und die Minden-Lübbecker SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng:

„Der europäische Protest-Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2019 setzt ein wichtiges Zeichen, um auf die Situation der Menschen in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen aufmerksam zu machen. Deswegen ist es wichtig, zu diesem besonderen Tag noch einmal darauf hinzuweisen, dass alle Menschen an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen dürfen. Im April hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil Klarheit für die Menschen mit Behinderung geschaffen. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegangen.

Das Urteil ermöglicht es, dass mehr als 80.000 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter Vollbetreuung stehen, bei der Wahl zum Europäischen Parlament mit entscheiden dürfen. Damit werden die Rechte der Menschen mit Behinderung und ihre politischen Beteiligungsmöglichkeiten weiter gestärkt. Für die die Demokratie in Deutschland und in Europa ist es eine gute Nachricht!“

Hintergrund:
Der Europäische Protesttag am 05. Mai zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verfolgt das Ziel, durch zahlreiche Veranstaltungen auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland aufmerksam zu machen. Dabei geht es darum, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und die inklusive Gesellschaft Schritt für Schritt umgesetzt wird. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung aufzuheben. Die vormalige rot-grüne Landesregierung hatte bereits im Jahr 2017 den Wahlausschluss für Landtags- und Kommunalwahlen abgeschafft. Damit war NRW das erste Land, das diese Entscheidung getroffen hat. Insofern bestätigt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorreiterrolle von NRW bei der Gestaltung eines inklusiven Wahlrechts.