Parität braucht verbindliche Vorgaben
„Parität kann nur auf gesetzlichem Weg erreicht werden. Das ist nicht anders als bei der Geschlechterquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Auch da haben wir gesehen: Ohne verbindliche Vorgabe funktioniert es nicht. Ich unterstütze deshalb das Anliegen der überfraktionellen Initiative für Parität im Parlament.
Dass solche Bündnisse durchaus Durchschlagskraft haben, hat sich beim Zusammenschluss zur Quote und zur Reform des Sexualstrafrechts bereits gezeigt. Parität ist ein Verfassungsauftrag: Schließlich heißt es in Artikel 3 Grundgesetz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Der Staat hat den Auftrag, bestehende Benachteiligungen abzubauen.“